Akzeptables Lohnpaket

Nach zwei Verhandlungsrunden über die Lohnmassnahmen 2009 hat sich das SSM mit der SRG auf folgende Lohnmassnahmen für das Jahr 2009 geeinigt:

Teuerungsausgleich von 1.9%

Die Mitarbeitenden erhalten einen Teuerungsausgleich von 1.9% – mit Ausnahme der Mitarbeitenden mit einem Lohn höher als 110% des Richtwertlohnes, welche 0.95% als Teuerungsausgleich erhalten. Die 1.9% entsprechen etwa 75% der prognostizierten Jahresteuerung.

Einmalzahlung von CHF 500.00 (pro rata temporis)

Damit soll ein weiterer Beitrag an die Teuerung geleistet werden. Die Massnahme kostet rund CHF 2.1 Millionen oder 0.5% der GAV-Lohnsumme.

SRG bezahlt Einkauf der Lohnerhöhung in die Pensionskasse

Die SRG übernimmt zudem den Anteil der Arbeitnehmer für den Einkauf der Lohnerhöhung in die Pensionskasse. Damit erhalten alle Mitarbeitenden die volle Lohnerhöhung von 1.9% ohne Abzüge wegen der Pensionskasse. Diese Abzüge können je nach Alter bis 85% der Lohnerhöhung betragen. Die Massnahme begünstigt die älteren Mitarbeitenden, da deren Einkaufsprozente viel höher sind, als bei den Einkäufen der jüngeren Mitarbeitenden. Die Lohnmassnahme entspricht rund CHF 3 Millionen oder 0.7% der GAV-Lohnsumme.

Lohnsumme für Anpassung der Löhne

Zur Anpassung der Löhne an den Richtwertlohn (EntwicklerInnen) stellt die SRG zudem je nach UE zwischen 0.7% und 1.1% der GAV-Lohnsumme zur Verfügung.

Anpassungstermine

Die Teuerungsanpassung erfolgt per 1. Januar 2009, die individuellen Lohnerhöhung im April 2009, rückwirkend auf den 1.1.2009.

Der nationale SSM-Vorstand hat unter Berücksichtigung der sinkenden Werbeeinnahmen, der unter den Erwartungen steigenden Gebührengelder und den angekündigten grossen Defiziten der SRG in den kommenden Jahren das Verhandlungsergebnis als akzeptabel bewertet und den Lohnmassnahmen zugestimmt.

 

 

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