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Archiv Flash

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Kompensationszahlungen sind gerechtfertigt und nötig

Befreiung der EL-BezügerInnen von der Bezahlung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren verursacht der SRG hohe Verluste.

Der Bundesrat hat am 27 Juni 20044 die Vorschriften über die Gebührenbefreiung (Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz) geändert und alle RentnerInnen, welche Ergänzungsleistungen beziehen von der Gebührenpflicht befreit. Seither treffen bei der Inkassostelle der SRG, der Billag AG, pro Woche rund 10 000 Gesuche ein, welche alle positiv beantwortet werden müssen. Bis Ende Jahr wird es 60 000 neue Befreiungen geben, bis Ende des Jahres 2002 werden 120 000 Gesuche eintreffen.

Die finanziellen Folgen für die SRG

Wir haben Bundesrat Leuenberger bereits um ein Gespräch gebeten. Wir fordern Kompensationszahlungen in der Höhe der entgangenen SRG-Einnahmen. Der ordnungspolitisch falsche Entscheid bedroht das Programmangebot und könnte berechtigte Lohnmassnahmen auf Jahre hinaus blockieren. Bis Klarheit herrscht müssen deshalb die Lohnverhandlungen 2002 aufgeschoben werden.

Wir bleiben dran

27.09.2001

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