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Schiedsstelle muss entscheiden

Lohnmassnahmen 2002 im tpc Bei den Verhandlungen über die Lohnmassnahmen 2002 konnten sich SSM und tpc nicht einigen. Nun muss die Schiedsstelle entscheiden (bis Ende November). Verhandelt wird laut Art. 16 tpc-GAV über die globale Erhöhung der Lohnsumme, die sich aus den Komponenten Reallohnerhöhung, Teuerungszulage und Prämien zusammensetzt. Bei der angemessenen Verteilung auf diese drei Komponenten hat das SSM ein Mitspracherecht.

Das SSM stieg - angelehnt an die Empfehlung des SGB – mit einer Forderung von 4.5% in die Verhandlungen ein: 0.5% für Prämien, der Rest für Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhung. Das tpc offerierte 0.5% für die Prämien. Es machte ferner geltend, es müsse 0.47% für die Aufholer/-innen und 2.03% für die Entwickler/-innen aufwenden, was als individuelle Reallohnerhöhung zu verstehen sei.

Das tpc-Angebot basiert auf falschen Annahmen

1. Die Aufholkosten sind gemäss tpc-GAV nicht Bestandteil der Lohnverhandlungen. Bereits in der Uebergangsvereinbarung hat sich das tpc verpflichtet, die Aufholer/-innen bis Ende 2002 auf den Soll-Lohn zu bringen. Die Aufholkosten bilden eine "Altlast" und sind dem tpc von der Muttergesellschaft zu vergüten. Dies war im Jahr 2000 auch der Fall: SF DRS zahlte dem tpc 0.7 Millionen.

2. Die als Reallohnerhöhung verkauften Mittel für die Entwickler/-innen sind ebenfalls nicht Gegen-stand der Lohnverhandlungen. Das GAV-Lohnsystem erlaubt es dem tpc, bei Neuanstellungen nur 70% des Richtlohns zu zahlen. Es verpflichtet das tpc umgekehrt, diese Mitarbeitenden lohnmässig zu entwickeln, sofern bestimmte Kriterien (fachliche Anforderungen, Leistung etc.) erfüllt sind. Dafür muss das tpc auf jeden Fall Mittel budgetieren. Es wäre auch materiell unsinnig, über die Entwicklungskosten zu verhandeln, weil diese ständig schwanken. Wenn 10 Mitarbeitende das tpc verlassen und durch billigere Neuanstellungen ersetzt werden, so steigt zwar der Entwicklungsbedarf, doch gleichzeitig realisiert das tpc infolge der Abgänge Einsparungen.

Das tpc-Angebot im Rahmen von Art. 16 beschränkte sich also darauf, 0.5% für Prämien bereitzustellen. Für die SSM-Branchenkonferenz war dies nicht akzeptabel. Es würde bedeuten, dass gut die Hälfte der GAV-Mitarbeitenden nächstes Jahr leer ausgingen! Die SSM-Delegierten unterstrichen insbesondere die Bedeutung des Teuerungsausgleichs (Krankenkassen-Prämien!).

Der Ball liegt nun bei der Schiedsstelle. Es steht dem SSM frei, in Würdigung der Gesamtlage unsere Forderungen zu modifizieren. Uebrigens: An der letzten Verhandlung versuchte das tpc, den Gang vor die Schiedsstelle zu vereiteln. Es
machte geltend, es gebe eine Auslegungsdifferenz bezüglich Art. 16. Auslegungsdifferenzen seien von der Kommission Vertragspartnerschaft und
anschliessend von einem Schiedsgericht zu behandeln. Erst dann könne die
Lohnschiedsstelle angerufen werden. Es ist für das SSM unvorstellbar, dass die
Schiedsstelle auf dieses Verzögerungsmanöver eintreten wird.

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