Francais Italiano Rumantsch
HOME > NEWS > MEDIENMITTEILUNGEN > ARCHIV FLASH 1999 - 2004
Edito-Medienmagazin gratis für SSM-Mitglieder
 

Archiv Flash

Zur Listenansicht: ARCHIV FLASH 1999 - 2004

Prozentsatz o.k. - Verteilung nicht o.k.

Lohnmassnahmen 2003: Einigung zwischen dem SSM und der SRG.

Erstmals seit Jahren konnten sich die Sozialpartner ohne Anrufung einer Schiedsstelle einigen. Die SRG wird für 2003 die Lohnsumme um 2.2% erhöhen.

0.6% generelle Lohnerhöhung für alle MitarbeiterInnen. Dies unter Anrechung an die Teuerung gemäss Art. 31 Abs. 3 GAV. Bei einem Durchschnittssalär von 93 000.- Franken entspricht dies bei einer Vollzeitstelle 560.- Franken.

1.6% für individuelle Lohnmassnahmen. Jede UE entscheidet, wie viel Geld sie für die Anhebung der Löhne der Neuangestellten, Anhebung der Löhne infolge Funktionswechsel und Prämien ausgeben wird.

Bezahlung eines einmaligen Beitrages an die Sozialversicherungsabgaben in der Höhe von 300.- Franken (pro rata der Anstellung). Das entspricht 0.36% der Lohnsumme.

Damit erhält eine Mitarbeiterin, welche bei einer 100%-Anstellung das SRG-Durchschnittssalär von 93 000.- Franken verdient, rund 860 Franken Lohnerhöhung, ein Mitarbeiter mit einem Lohn von Fr. 70 000 rund 720 Franken. Personen mit Funktionswechsel und Neuangestellte mit Entwicklungspotential erhalten zusätzlich individuelle Lohnerhöhungen.

Bewertung des Verhandlungsergebnisses

Das Ergebnis entspricht nicht der SSM-Forderung «1 Franken pro Stunde für Alle». Der Prozentsatz ist zwar o.k, hingegen ist die Verteilung der Prozente auf die Lohnkomponenten unbefriedigend. Auf der anderen Seite wird mit der Bezahlung eines Teuerungsausgleichs der Trend anerkannt, dass generelle Lohnmassnahmen - wie vom SSM gefordert - Bestandteil der Lohnverhandlungen sein müssen. Berücksichtigt man das schwierige wirtschaftliche Umfeld darf das Resultat als nicht optimal, aber akzeptabel bezeichnet werden.

Das Verhandlungsergebnis steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des ZRA. Der ZRA wird in den nächsten Tagen per Zirkulationsbeschluss entscheiden.

27. November 2002

Zur Listenansicht: ARCHIV FLASH 1999 - 2004

Mitglied werden

Schweizer Syndikat Medienschaffender

Zentralsekretariat
Birmensdorferstrasse 65
8004 Zürich
Telefon 044 202 77 51
Telefax 044 202 79 48
ssmzentrale

Impressum

HOME  | ÜBER UNS  | NEWS  | DIENSTLEISTUNGEN  | PRESSEAUSWEIS  | DOKUMENTE  | MEDIENPOLITIK  | LINKS  | GLEICHSTELLUNG | SITEMAP | CMS Seitenbaukasten