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Schwerpunktbildung - die Folgen abfedern
Die Schwerpunktbildung bei Schweizer Radio DRS ist beschlossen - und beginnt anzurollen. Mehr als 120 Angestellte müssen ihren Arbeitsort wechseln. Von Bern nach Zürich oder Basel, von Zürich nach Bern oder Basel, von Basel nach Zürich. Wenige tun dies gern, weil sie z.B. sowieso schon in der Nähe des neuen Arbeitsorts wohnen. Einigen ist es egal, weil sie z.B. familiär ungebunden sind. Die meisten der 120 Betroffenen jedoch werden gezwungen. Weil es das Management so will, müssen sie entweder den Wohnort wechseln oder ihr Leben auf Pendeln umstellen. Für sie galt es, in Verhandlungen mit SR DRS das beste aus der schlechten Situation herauszuholen.Herausgeholt hat das SSM in harten Verhandlungen, die mehrmals vor dem Abbruch standen, abfedernde Massnahmen, die ihren bescheidenen Namen verdienen.
Angestellte, die pendeln, erhalten zur Überbrückung 7000 Franken, die zur Hälfte auch in Zeit zu beziehen sind. Den gleichen Betrag gibt es für Zügelwillige, und zwar bis 6000 Franken an den Umzug und 1000 Franken «Schmerzensgeld» obendrauf.
Allen Mitarbeitenden steht eine persönliche externe Standortbestimmung offen, die zur Hälfte von SR DRS bezahlt wird.
Zentral auch, dass wir eine griffige Härtefall-Klausel in die Vereinbarung hineinbekommen haben: Ausser medizinischen Gründen sind das Alter (58 zum Zeitpunkt der Zügelaktion) und die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit (u.a. Alleinerziehende) zentrale Kriterien, die mögliche Ausnahmen von der grossangelegten Zügelaktion ermöglichen.
Wer mit dem Entscheid seines Vorgesetzten nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit eines Rekurses an die paritätische Kommission Sozialpartnerschaft von SR DRS und SSM.
Eine über den GAV hinausgehende Regelung der Abgangsentschädigungen im Falle eines Funktionswechsel wurde ebenso ausgehandelt wie Grundsatzerklärungen zu den Themen Dienstplan-Mitbestimmung und «Hotel-Arbeitsplätze» in allen Haupt-Studios.
Es ist klar: Wer nicht zügeln und wer nicht pendeln kann oder will, für den sind all diese Regelungen höchstens ein kleines Pflaster auf eine grosse Wunde. Doch gehen sie zum Teil weit über das hinaus, was in der SRG bis jetzt für ähnliche Sozialpläne Usanz war. Insofern können wir zufrieden sein. Auch wenn wir eigentlich bloss Scherben aufgewischt haben, die nicht wir verantworten und die ganz zu verhindern wir nach Kräften versucht haben.Eine Übersicht der verhandelten Punkte ist auf dieser speziellen Infoseitewebseite zu lesen.
20.03.02
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