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Arbeitszeitbestimmungen: Neue Entschädigung vereinbart
Was tun als Gewerkschaft? Eine Regelung durchsetzten, welche das Gesetz respektiert, aber von vielen MitarbeiterInnen so nicht erwünscht ist? Stur sein oder Flexibilität zeigen?
Das SSM hat sich mit der SRG zu einem Kompromiss durchgerungen. Die entsprechende Vereinbarung wurde kürzlich unterschrieben und tritt sofort in Kraft.
Inhalt der bis Ende 2003 befristeten Vereinbarung
Grundsätzlich sind Dienstpläne mit mehr als sechs ununterbrochenen Arbeitstagen verboten und nur in Ausnahmefällen darf der Chef bis zu 11 Tagen ununterbrochen Arbeit anordnen.
Dafür gibt es neu eine Entschädigung in Form von Ruhetagsentschädigungen. Ein RTE hat einen Wert von 83.- Franken.
Ununterbrochen Einsätze von 07 Tagen = Anspruch auf 1 RTE + danach 1-2 Ruhetage
Ununterbrochen Einsätze von 08 Tagen = Anspruch auf 2 RTE + danach 2 Ruhetage
Ununterbrochen Einsätze von 09 Tagen = Anspruch auf 3 RTE + danach 3 Ruhetage
Ununterbrochen Einsätze von 10 Tagen = Anspruch auf 4 RTE + danach 3 Ruhetage
Ununterbrochen Einsätze von 11 Tagen = Anspruch auf 5 RTE + danach 3 Ruhetage
Wer Überzeit am Sonntag leisten muss (ab der 54 Stunde) erhält als Entschädigung ebenfalls eine Ruhetagsentschädigung
Dezember 2002
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