Francais Italiano Rumantsch
HOME > NEWS > MEDIENMITTEILUNGEN > ARCHIV FLASH 1999 - 2004
Edito-Medienmagazin gratis für SSM-Mitglieder
 

Archiv Flash

Zur Listenansicht: ARCHIV FLASH 1999 - 2004

Arbeitszeitbestimmungen: Neue Entschädigung vereinbart

Das Dilemma ist bekannt: Die MitarbeiterInnen haben sich über die Jahre daran gewöhnt, zu lange und zuviel zu arbeiten. Das ist nicht gerade gesundheitsfördernd und verstösst manchmal gegen das Gesetz. Beispielsweise verbietet das Gesetz ununterbrochene Arbeit an mehr als 6 Tagen. In der SRG funktionieren aber etliche Produktionsabläufe auf einer Planung von mehr als 6 Tagen. Der «Vorteil» der MitarbeiterInnen: Nach solchen langen Arbeitsrhythmen profitieren sie von einigen zusammenhängenden Freitagen. Diese Freizeit möchten sie nicht mehr aufgeben.

Was tun als Gewerkschaft? Eine Regelung durchsetzten, welche das Gesetz respektiert, aber von vielen MitarbeiterInnen so nicht erwünscht ist? Stur sein oder Flexibilität zeigen?

Das SSM hat sich mit der SRG zu einem Kompromiss durchgerungen. Die entsprechende Vereinbarung wurde kürzlich unterschrieben und tritt sofort in Kraft.

Inhalt der bis Ende 2003 befristeten Vereinbarung

Grundsätzlich sind Dienstpläne mit mehr als sechs ununterbrochenen Arbeitstagen verboten und nur in Ausnahmefällen darf der Chef bis zu 11 Tagen ununterbrochen Arbeit anordnen.

Dafür gibt es neu eine Entschädigung in Form von Ruhetagsentschädigungen. Ein RTE hat einen Wert von 83.- Franken.

Ununterbrochen Einsätze von 07 Tagen = Anspruch auf 1 RTE + danach 1-2 Ruhetage

Ununterbrochen Einsätze von 08 Tagen = Anspruch auf 2 RTE + danach 2 Ruhetage

Ununterbrochen Einsätze von 09 Tagen = Anspruch auf 3 RTE + danach 3 Ruhetage

Ununterbrochen Einsätze von 10 Tagen = Anspruch auf 4 RTE + danach 3 Ruhetage

Ununterbrochen Einsätze von 11 Tagen = Anspruch auf 5 RTE + danach 3 Ruhetage

Wer Überzeit am Sonntag leisten muss (ab der 54 Stunde) erhält als Entschädigung ebenfalls eine Ruhetagsentschädigung

Dezember 2002

Zur Listenansicht: ARCHIV FLASH 1999 - 2004

Mitglied werden

Schweizer Syndikat Medienschaffender

Zentralsekretariat
Birmensdorferstrasse 65
8004 Zürich
Telefon 044 202 77 51
Telefax 044 202 79 48
ssmzentrale

Impressum

HOME  | ÜBER UNS  | NEWS  | DIENSTLEISTUNGEN  | PRESSEAUSWEIS  | DOKUMENTE  | MEDIENPOLITIK  | LINKS  | GLEICHSTELLUNG | SITEMAP | CMS Seitenbaukasten