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Noch nicht in Kraft - und schon Probleme!
Noch ist der GAV 2009 nicht in Kraft und bereits beginnen die Missstimmigkeiten. Die SRG-Unternehmenseinheiten verlangen in den neuen Arbeitsverträgen Zugeständnisse der Mitarbeitenden welche nur im Vorteil des Arbeitgebers sind. Aktuell geht es vor allem um zwei Beispiele.
Problem Nummer 1: Fehlerhafte Einzelarbeitsverträge
In den neuen Arbeitsverträgen für Teilzeit unregelmässig fehlt die Anzahl Arbeitstage, innert denen die garantierten Stunden pro Jahr geleistet werden müssen. Diese wichtige Kennziffer muss gemäss Art. 1.8 bzw. 2.6 der Detailbestimmungen für Kategorie A und B zwingend im Einzelarbeitsvertrag (EAV) erwähnt werden. Die Garantie in Tagen ist ein zentrales Instrument zur Limitierung einer einseitigen Planung. Wir empfehlen allen Mitarbeitenden beim Personalchef vorzusprechen und den Eintrag der garantierten Tage im EAV zu verlangen.
Problem Nummer 2: Fragwürdige Planung von Minusstunden
Im Artikel 30 GAV findet sich eine weitere Schutzbestimmungen gegen Planungswildwuchs. Der Artikel bestimmt, dass Minusstunden nur geplant werden können, wenn bereits Mehrstunden vorhanden sind oder wenn der Mitarbeitende seine ausdrückliche Einwilligung gibt. In den Verhandlungen war klar, dass diese Einwilligung ad-hoc für den konkreten Einzelfall einzuholen ist. Nun versuchen einige UE, allen Mitarbeitenden diese Einwilligung kollektiv abzunehmen. Wer sich nicht ausdrücklich meldet und die Planung von Minusstunden ablehnt, hat seine Einwilligung bereits für alle Zeiten gegeben. Wir empfehlen allen Mitarbeitenden, dem Personalchef zu schreiben, dass sie ihre Einwilligung zur Planung von Minusstunden verweigern.
Das SSM wehrt sich bei der Generaldirektion
Das SSM hat bereits bei der Generaldirektion mündlich und schriftlich interveniert. Es ist nicht im Sinne einer Anwendung nach Treu und Glauben, wenn die UE gewisse GAV-Bestimmungen gar nicht beachten oder einseitig zu ihren Gunsten auslegen.
Zürich, 16. Dezember 2008
Zentralsekretariat SSM
Problem Nummer 1: Fehlerhafte Einzelarbeitsverträge
In den neuen Arbeitsverträgen für Teilzeit unregelmässig fehlt die Anzahl Arbeitstage, innert denen die garantierten Stunden pro Jahr geleistet werden müssen. Diese wichtige Kennziffer muss gemäss Art. 1.8 bzw. 2.6 der Detailbestimmungen für Kategorie A und B zwingend im Einzelarbeitsvertrag (EAV) erwähnt werden. Die Garantie in Tagen ist ein zentrales Instrument zur Limitierung einer einseitigen Planung. Wir empfehlen allen Mitarbeitenden beim Personalchef vorzusprechen und den Eintrag der garantierten Tage im EAV zu verlangen.
Problem Nummer 2: Fragwürdige Planung von Minusstunden
Im Artikel 30 GAV findet sich eine weitere Schutzbestimmungen gegen Planungswildwuchs. Der Artikel bestimmt, dass Minusstunden nur geplant werden können, wenn bereits Mehrstunden vorhanden sind oder wenn der Mitarbeitende seine ausdrückliche Einwilligung gibt. In den Verhandlungen war klar, dass diese Einwilligung ad-hoc für den konkreten Einzelfall einzuholen ist. Nun versuchen einige UE, allen Mitarbeitenden diese Einwilligung kollektiv abzunehmen. Wer sich nicht ausdrücklich meldet und die Planung von Minusstunden ablehnt, hat seine Einwilligung bereits für alle Zeiten gegeben. Wir empfehlen allen Mitarbeitenden, dem Personalchef zu schreiben, dass sie ihre Einwilligung zur Planung von Minusstunden verweigern.
Das SSM wehrt sich bei der Generaldirektion
Das SSM hat bereits bei der Generaldirektion mündlich und schriftlich interveniert. Es ist nicht im Sinne einer Anwendung nach Treu und Glauben, wenn die UE gewisse GAV-Bestimmungen gar nicht beachten oder einseitig zu ihren Gunsten auslegen.
Zürich, 16. Dezember 2008
Zentralsekretariat SSM
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