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Voraussetzungen für eine GAV-Verlängerung um ein Jahr geschaffen

GAV-Retraite vom 14./15. November in Chur

Nach zwei Tagen intensiver Diskussionen um die Rahmenbedingungen für die Verlängerung des aktuellen GAV steht fest:

Das SSM und die SRG haben sich in wichtigen Fragen substantiell angenähert und damit die Voraussetzungen für einen Entscheid in der Frage geschaffen, ob der aktuelle GAV um ein Jahr bis Ende 2008 verlängert werden kann oder nicht. Die Ergebnisse der Retraite von Chur gehen nun in die interne Vernehmlassung.

Die Entscheide fallen Mitte Dezember 2007

Der SRG-Verwaltungsrat wird über die Verlängerung des GAV am 12. Dezember 2007 entscheiden, das SSM einen Tag später, am 13. Dezember 2007. Danach wird das SSM über das weitere Vorgehen informieren.

Sicher ist, dass bei einem beidseitig positiven Entscheid die Detailberatungen im ersten Halbjahr 2008 aufgenommen und der neue GAV per 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden soll.

15.11.2007

 

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