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Informationen aus dem SSM-Vorstand
Die erste NV-Sitzung im Jahr 2010 wurde eingeleitet mit einer Präsentation des Lohn-Benchmarks, den die SRG durchgeführt hat. Die von Andreas Graf (SRG-GD) erläuterten Zahlen zeigen: die zahlreichen Klagen der SRG, ihre Löhne lägen über dem Markt, entbehren der Grundlage. Oft ist das Gegenteil der Fall, so beispielsweise beim tpc, wo die Löhne wichtiger Berufsgruppen deutlich unter dem Markt-Level liegen.
Sozialplan: Nein zu den Zumutbarkeitsbestimmungen
Nachdem sich gezeigt hatte, dass die SRG-GD nicht bereit ist, die Bestimmungen über die Zumutbarkeit zu streichen, wurden die Verhandlungen über den Sozialplan am 8. Januar beendet. Der NV hat einhellig beschlossen, den vorliegenden Sozialplan nicht zu unterzeichnen. Das SSM ruft alle Mitarbeitenden auf, die Petition «Nein zu den Zumutbarkeitsbedingungen im Sozialplan» zu unterzeichnen. Die Sammlung ist abgeschlossen.
Das SSM wiederholt: in der aktuellen Wirtschaftslage und bei der Vielzahl von Berufen, die praktisch nur bei der SRG ausgeübt werden können, werden sich betroffene Mitarbeitende genau überlegen, ob sie eine Änderungskündigung im Rahmen von CO-EFF ablehnen wollen. Wer eine Verschlechterung des Arbeitsvertrags – z.B. den Wechsel des Arbeitsorts - ablehnt, wird triftige Gründe haben. Es ist unfair, solchen Mitarbeitenden Leistungen aus dem Sozialplan zu verweigern.
Spesenreglement: Schiedsgericht heisst Klage des SSM gut
Im Mai 2007, also wenige Monate nach Inkrafttreten des neuen Spesenreglements, dekretierte die SRG, Anrecht auf die Transportentschädigung bei angeordnetem Früh- oder Spätdienst habe nur, wer – verglichen mit dem üblichen Arbeitsweg – Mehrkosten in Kauf nehmen müsse. Das SSM war gezwungen, diese nachgeschobene Interpretation vor Schiedsgericht anzufechten. Sein Urteil liegt nun vor und ist eindeutig: die Mitarbeitenden haben unabhängig davon, wie sie normalerweise zur Arbeit gelangen, einen Anspruch auf Ersatz der effektiven Auto- oder Taxikosten (maximal Fr. 40.- pro Fahrt), wenn kein öffentliches Transportmittel zur Verfügung steht. Das SSM geht davon aus, dass die SRG dieses Urteil sofort umsetzt und die entgangenen Entschädigungen rückwirkend vergütet.
Drohender Kahlschlag bei «swissinfo»
Der NV befasste sich eingehend mit der Lage bei «swissinfo». Ziel der SRG ist, im Rahmen einer als «Optimierung» verkauften Sparübung nicht weniger als 7 Mio (ca. 30%) zu sparen. Das SSM ist sehr besorgt und befürchtet einen personellen Kahlschlag. Wir haben ein Spitzengespräch mit der SRG verlangt, das am 11. Februar stattfinden wird.
Zentralsekretariat SSM, 25.1.2010
Sozialplan: Nein zu den Zumutbarkeitsbestimmungen
Nachdem sich gezeigt hatte, dass die SRG-GD nicht bereit ist, die Bestimmungen über die Zumutbarkeit zu streichen, wurden die Verhandlungen über den Sozialplan am 8. Januar beendet. Der NV hat einhellig beschlossen, den vorliegenden Sozialplan nicht zu unterzeichnen. Das SSM ruft alle Mitarbeitenden auf, die Petition «Nein zu den Zumutbarkeitsbedingungen im Sozialplan» zu unterzeichnen. Die Sammlung ist abgeschlossen.
Das SSM wiederholt: in der aktuellen Wirtschaftslage und bei der Vielzahl von Berufen, die praktisch nur bei der SRG ausgeübt werden können, werden sich betroffene Mitarbeitende genau überlegen, ob sie eine Änderungskündigung im Rahmen von CO-EFF ablehnen wollen. Wer eine Verschlechterung des Arbeitsvertrags – z.B. den Wechsel des Arbeitsorts - ablehnt, wird triftige Gründe haben. Es ist unfair, solchen Mitarbeitenden Leistungen aus dem Sozialplan zu verweigern.
Spesenreglement: Schiedsgericht heisst Klage des SSM gut
Im Mai 2007, also wenige Monate nach Inkrafttreten des neuen Spesenreglements, dekretierte die SRG, Anrecht auf die Transportentschädigung bei angeordnetem Früh- oder Spätdienst habe nur, wer – verglichen mit dem üblichen Arbeitsweg – Mehrkosten in Kauf nehmen müsse. Das SSM war gezwungen, diese nachgeschobene Interpretation vor Schiedsgericht anzufechten. Sein Urteil liegt nun vor und ist eindeutig: die Mitarbeitenden haben unabhängig davon, wie sie normalerweise zur Arbeit gelangen, einen Anspruch auf Ersatz der effektiven Auto- oder Taxikosten (maximal Fr. 40.- pro Fahrt), wenn kein öffentliches Transportmittel zur Verfügung steht. Das SSM geht davon aus, dass die SRG dieses Urteil sofort umsetzt und die entgangenen Entschädigungen rückwirkend vergütet.
Drohender Kahlschlag bei «swissinfo»
Der NV befasste sich eingehend mit der Lage bei «swissinfo». Ziel der SRG ist, im Rahmen einer als «Optimierung» verkauften Sparübung nicht weniger als 7 Mio (ca. 30%) zu sparen. Das SSM ist sehr besorgt und befürchtet einen personellen Kahlschlag. Wir haben ein Spitzengespräch mit der SRG verlangt, das am 11. Februar stattfinden wird.
Zentralsekretariat SSM, 25.1.2010
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