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Auslagerungen ins tpc

Am 12. August hat die vom SSM verlangte Sitzung mit SRG und tpc stattgefunden, um zwei Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Auslagerung von Betriebsteilen von SF (IT) und SR DRS (Infrastruktur/Produktion) ins tpc zu klären: die Modalitäten der Konsultation und die Aushandlung einer Übergangsvereinbarung.

Das Gesetz schreibt bei der Übertragung eines Betriebsteil - neben der der Information über die Gründe und die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs - eine Konsultation vor: «Sind infolge des Übergangs Massnahmen beabsichtigt, welche die Arbeitnehmer betreffen, so ist die Arbeitnehmervertretung oder, falls es keine solche gibt, sind die Arbeitnehmer rechtzeitig vor dem Entscheid über diese Massnahmen zu konsultieren» (Art. 333a OR).

Die Verlautbarungen, die im Juni von Arbeitgeberseite zu hören waren, führten zum Schluss, SRG und tpc möchten das SSM vom Konsultationsverfahren ausschliessen. Dieser Versuch, dem SSM den Status als «Arbeitnehmervertretung» abzusprechen, ist missglückt: die Konsultation, die SRG und tpc im Anschluss an die Sitzung offiziell eröffnet haben, richtet sich sowohl an das SSM als auch an die Mitarbeitenden (unabhängig davon, ob diese von der Auslagerung direkt oder nur indirekt betroffen sind). Das SSM ruft alle Mitarbeitenden auf, bis 31. August eine Stellungnahme abzugeben: konsultationsverfahren@srgssr.ch

Zweck der Konsultation ist, Einfluss auf die Entscheidfindung zu nehmen. Dies namentlich dann, wenn Massnahmen beabsichtigt sind, welche die Mitarbeitenden betreffen (z.B. Versetzungen, Umschulungen, Lohn- bzw. Pensenreduktionen oder wesentliche Umorganisationen).

SSM-Entwurf für Übergangsvereinbarung

Das tpc ist gesetzlich verpflichtet, für die Mitarbeitenden, die ins tpc ausgelagert werden, im Jahr 2011 den SRG-GAV anzuwenden. Die SRG stellte sich bisher auf den Standpunkt, die Aushandlung einer Übergangsvereinbarung sei deshalb unnötig. Das SSM teilt diesen Standpunkt nicht. Wir haben am 12. August eine Übergangsvereinbarung vorgelegt, die zwei Ziele hat. Sie soll erstens dafür sorgen, dass der Übergang der individuellen Arbeitsverhältnisse korrekt erfolgt, also unter Wahrung «aller Rechte und Pflichten» (Beispiel: bisherige Schlüsselfunktion). Zweitens soll sie die betroffenen Mitarbeitenden auch mittelfristig vor Verschlechterungen schützen. SRG SSR und tpc liessen verlauten, sie könnten erst Ende September zu diesem Entwurf Stellung nehmen.

Ablehnung des Übergangs

Der definitive Entscheid für die Auslagerung fällt am 3. bzw. 15. November (VR SRG bzw. VR tpc). Die betroffenen Mitarbeitenden haben bekanntlich das Recht, den Übergang abzulehnen. Eine solche Ablehnung wäre allerdings, wie unsere rechtlichen Abklärungen gezeigt haben, mit hohen Risiken verbunden, namentlich bezüglich Abgangsentschädigung. Das SSM wird rechtzeitig über die vertraglichen Fragen informieren, die beim Übergang zu beachten sind. Wir rufen aber jetzt schon alle Betroffenen auf, im Hinblick auf den Wechsel keine vertraglichen Änderungen zu akzeptieren, namentlich keinen Wechsel der Schlüsselfunktion.

16. 8. 2010

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