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Mehr Flexibilität – weniger Entschädigung!
Die Einführung der Jahresarbeitszeit hat der SRG in den letzten drei Jahren grosse Einsparungen erlaubt. Trotzdem hält sie klar an der Absicht fest, weitere Einsparungen auf dem Buckel des Personals zu realisieren. Dies durch Einschnitte bei den Entschädigungen, mit welchen die höchst unregelmässige Arbeitszeit abgegolten wird.
Obwohl die SRG das einzige grössere Unternehmen der Schweiz ist, das 11 Ausnahmebestimmungen des Arbeitsgesetzes nutzen kann, ist sie nicht in der Lage, die Schutzbestimmungen einzuhalten, die für ihr Personal überhaupt einzuhalten sind. Aus diesem Grund ist das SSM der Ansicht, dass mehrere Forderungen der SRG nicht verhandelbar sind, weil sie klar zu weit gehen.
Das SSM hat an der zweiten Verhandlungsrunde, die den Arbeitszeitbestimmungen gewidmet war, in Erinnerung gerufen, was im Bereich der Arbeitszeitbestimmungen das grundlegende Prinzip eines jeglichen Gesamtarbeitsvertrags sein muss: es braucht ein akzeptables Gleichgewicht zwischen der geforderten Flexibilität und ihrem Gegenstück, den Entschädigungen in Zeit und Geld.
Das SSM will einen neuen GAV, der im Bereich der Arbeitszeit einfach und fair ist, aber es will auch Rechte, was die Lohnentwicklung betrifft.
SSM Zentralsekretariat, 6. Februar 2012
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