An der 3. GAV-Verhandlungsrunde in Luzern widmeten die Sozialpartner ihre Aufmerksamkeit den Bestimmungen zur Jahresarbeitszeit und hier im Besonderen der Behandlung der teilzeitbeschäftigten Mitarbeitenden.
Die Integration der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erweist sich erwartungsgemäss als kompliziertes Unterfangen. In der SRG SSR idée suisse kennen wir unterschiedliche Teilzeitformen, welche sich in den Unternehmenseinheiten wiederum unterschiedlich entwickelt haben.
Das SSM hat vorgeschlagen, die Teilzeit unter dem Kriterium der «Regelmässigkeit-Unregelmässigkeit»zu unterscheiden und unterschiedlich zu regeln. Die Parteien haben nun in Luzern einen interessanten Vorschlag entwickelt, welcher nun in den kommenden Wochen die Hürde der Detailberatung nehmen muss.
Das GAV-Gerüst steht
Weitgehend einigen konnten wir uns hingegen in den meisten anderen GAV-Fragen wie dem Geltungsbereich, Lohnsystem, der sozialen Absicherung, Kündigungsvorschriften, Ferien oder der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien – eben in den vielen im GAV festgeschrieben Rechten und Pflichten.
Branchenkonferenz wird verschoben
In den nächsten drei Wochen laufen wir in die Zielgerade ein. Weitere Arbeitsgruppensitzungen folgen sich Schlag auf Schlag. Ende Juni 2008 haben wir nochmals eine zweitägige Verhandlungsrunde anberaumt. Deshalb muss auch die auf den 20. Juni 2008 eingeplante SSM-Branchenkonferenz abgesagt und in den Herbst verschoben werden. Ende Juni nimmt der Steuerungsausschuss der SRG und der Nationale Vorstand SSM zum Verhandlungsresultat Stellung. Die definitiven Entscheide fallen dann wegen den Sommerferien im Septembers 2008.