Rechtsschutz
In der Schweizer Medienlandschaft herrscht ein rauher Wind: Unsichere Arbeitsverhältnisse bei privaten Medienunternehmen. Eine marktwirtschaftlich orientierte SRG, die sich von allen beamtenrechtlichen Vorschriften löst, Deregulierungstendenzen in Kollektiv- und Gesamtarbeitsverträgen, das sind Probleme, bei denen das SSM mit seinem Rechtsschutz helfen kann.
Für alle SSM-Mitglieder besteht ein arbeitsrechtlicher Rechtsschutz: für Streitigkeiten ziviler, strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Natur, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Insbesondere bei Kündigungen, Disziplinarmassnahmen, Rückstufungen, fristloser Entlassung, im Bereich der Sozialversicherung wie AHV, Pensionskasse, Kranken- und Mutterschaftsversicherung, bei Unfall oder Invalidität bei Verkehrsunfällen auf dem direkten Weg zur Arbeit und für alle anderen Streitigkeiten: eine halbstündige Gratiskonsultation bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Rechtsschutz-Reglement SSM 2014
Was bietet der SSM-Rechtsschutz?
- gewerkschaftliche Intervention
- juristische, ärztliche oder technische Begutachtung
- Stellung eines Rechtsbeistandes
- finanzielle Unterstützung bei der Durchführung des Rechtsstreites
- Kostengarantie für den Rechtsstreit
Wer erhält den SSM-Rechtsschutz?
- alle SSM-Mitglieder mit einem Anstellungsverhältnis
- alle SSM-Mitglieder, die in keinem Anstellungsverhältnis stehen, soweit sie sich faktisch in der Situation von Lohnabhängigen befinden
- alle Mitglieder, die wegen ihrer gewerkschaftlichen Aktivität Probleme haben
- Pensionierte SSM-Mitglieder für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen oder mit der gewerkschaftlichen Tätigkeit
Was tun bei Schwierigkeiten?
Vor der Konsultation einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes muss das SSM-Zentralsekretariat orientiert werden, welches den Fall dem Geschäftsführenden Vorstand unterbreitet. Dieser entscheidet über die Formen des Rechtsschutzes.