Das SSM begrüsst den Entscheid des Bundesgerichtes, die Beschwerden zur RTVG Abstimmung abzuweisen soweit darauf überhaupt eingetreten werden konnte. Mit diesem Entscheid tritt die dringend benötigte Rechtssicherheit zur Umsetzung des Volkswillens ein und die Umsetzung der RTVG Revision kann an die Hand genommen werden.