Das SSM hält fest: Ob eine sexuelle Belästigung vorliegt, klärt die Untersuchung im Fall Laeri nicht

Zürich – Die ehemalige SRF-Mitarbeiterin Patricia Laeri hat mit ihrem Bericht anfangs Februar viel bewegt. Es wurde eine Untersuchung bei einer externen Fachstelle eingeleitet. Weitere, heute bei SRF beschäftigte, Mitarbeitende meldeten der Mediengewerkschaft SSM oder der externeren Fachstelle ebenfalls grenzüberschreitendes Verhalten derselben und weiteren Personen. Bis heute hat sich SRF keinen Schritt hin zu ihrem eigenen Nulltoleranz-Bekenntnis bewegt. Es kann nicht sein, dass SRF mit dieser Reaktion bestätigt, dass es sich nicht lohnt, solche Fälle zu melden. Das SSM fordert, dass die Untersuchung zu Patrizia Laeri wieder aufgenommen und weitergeführt wird, weil wichtige Zeugen bisher nicht befragt wurden. Da sich wichtige Zeugen gemeldet haben und nicht berücksichtigt wurden. Ob eine sexuelle Belästigung vorliegt, klärt die Untersuchung im Fall Laeri nicht.

«Wir sind überzeugt, dass mit dem gemeldeten Fall Patrizia Laeri nun einiges ins Rollen gebracht wurde und auch angepackt wird» so Silke Treusch, Regionalsekretärin des SSM für die Gruppe SRF TV/Produktion & Technologie. «Was vor so langer Zeit geschehen ist, ist fast nicht mehr beweisbar. Mails werden selten 20 Jahre aufgehoben und auch damalige Kolleg:innen arbeiten oft nicht mehr da. Dadurch steht Aussage gegen Aussage und die Fachstelle kann keine (Handlungs-) Empfehlungen abgeben. Wichtig ist hier festzuhalten, dass auch nach der Untersuchung nicht geklärt ist, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt oder nicht. Eine externe Untersuchung ist ja auch kein Gerichtsverfahren.»

Der gesamte Kontext muss folglich eher im Rahmen einer offenen Diskussion auf der Grundlage des Reglements untersucht werden. Es braucht nun eine weitergehende Aufarbeitung all dieser Fälle.

Die anderen Fälle zeigen, wie wichtig es ist ein Reglement zur persönlichen Integrität zu haben, welches gemeinsam mit dem SSM 2022 beschlossen und erarbeitet wurde. Darin ist die Untersuchung solcher Ereignisse ein wesentlicher Punkt. Das Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität bietet hier wichtige Handhabe.

«Diese Untersuchungen laufen noch und wir werden darauf achten, dass jegliche Grenzüberschreitungen nicht geduldet werden und die Nulltoleranz gilt », betont Treusch. «Wir begrüssen das laufende Untersuchungsverfahren. Allerdings haben wir von Anfang an gefordert, dass der Schutz der Betroffenen gewährleistet werden muss und sehen da zu wenig.»

Der Massstab für entsprechende Massnahmen während und nach dem Ausgang der Untersuchungen müssen das interne Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität und das öffentliche Bekenntnis von SRF sein: «Bei SRF gilt bei sexueller Belästigung, bei sexistischem Verhalten und Mobbing Nulltoleranz». Nun braucht es konkrete Massnahmen, um diese in die Praxis umzusetzen und eine entsprechende Unternehmenskultur zu etablieren.

Nulltoleranz muss gelebte Praxis werden

Für die Mediengewerkschaft SSM ist klar: Wenn Nulltoleranz und ein respektvolles Arbeitsklima tatsächlich Realität werden und nicht nur Lippenbekenntnisse bleiben sollen, braucht es entsprechende Massnahmen. Dem SSM liegen verschiedene Berichte von Belästigung und Fehlverhalten vor, die auf keinen Fall toleriert werden dürfen. Einerseits fordert das SSM nun konkrete Massnahmen in Bezug auf die involvierten Personen. Andererseits zeigen die meisten der dem SSM bekannten Fälle, dass es Veränderungen in der Führungs- und Unternehmenskultur braucht. Es zeigt sich immer wieder, Machtstrukturen begünstigen sexistisches und unterdrückendes Verhalten.

 

 

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