Erstmals seit dem Amtsantritt von Generaldirektor Roger de Weck musste das SSM eine nationale Sozialpartnerschafts – und Schlichtungskommission (SSK) einberufen. Die SSK wirkt als Schlichtungsinstanz, wenn sich das SSM mit der SRG über Streitigkeiten zum GAV nicht einigen kann. Kann die Meinungsverschiedenheit nicht geschlichtet werden (Differenz) kann jede Partei ein Schiedsgericht anrufen.
Urlaub bei Ausübung eines öffentlichen Amtes (GAV Art. 34 Abs. 1 lit c GAV)
Obwohl im GAV steht, dass alle Mitarbeiter bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes bis 15 Tage bezahlten Urlaub beziehen können, reduzierte SRF den Anspruch im Beispiel der Schulpflege einseitig auf maximal 4 Tage. In der SSK meinte die SRG, bei der Gewährung der Tage komme es auf die Wichtigkeit des Amtes an, der Beschäftigungsgrad spiele eine Rolle oder die Tätigkeit sei wenn immer möglich in die Freizeit zu legen. Nachdem der GAV keine einschränkenden Kriterien kennt, lehnte das SSM diese GAV Interpretation ab. Es wurde eine Differenz festgehalten.
Präzisierung des Rechts, bei Kommissionssitzungen einen Experten einzuladen
Wegen einer Meinungsverschiedenheit beim Pikettdienst lud das SSM je eine Expertin des kantonalen Arbeitsinspektorates und des Seco zur SRF Kommissionssitzung ein. Daraufhin sagte SRF die Sitzung mit der Begründung ab, Experten dürfen nur im gegenseitigen Einvernehmen eingeladen werden. In der SSK präzisierten die Sozialpartner den Beizug von Experten. Jede Partei kann ohne Zustimmung der anderen ihre Experten einladen. Sofern aber diese Experten gesetzliche Weisungsrechte oder Aufsichtsfunktionen gegenüber der SRG haben, ist ein Beizug nur möglich, wenn im Vorfeld beide Parteien ihre Sicht der Dinge zu einem Streitpunkt darlegen konnten (rechtliches Gehör). Das nationale Reglement wird in diesem Sinn geändert, es ergeht eine Empfehlung an die UE, die UE Reglemente ebenfalls zu ändern.
Entzug einer Funktionszulage/Änderung der Arbeitszeitvereinbarung/Einhaltung der Kündigungsfrist nötig!
Funktionszulagen dürfen in der SRG während maximal 5 Jahren ausgerichtet werden. Nun kommt es vor, dass einem Mitarbeiter die Zulage unvermittelt entzogen wird. Das kann geschehen, weil die Sendung eingestellt wird. Es passiert aber auch, wenn sich ein Chef mit dem Bezüger der Zulage nicht versteht. Das SSM ist der Meinung, dass beim Entzug der Zulage immer die vertraglichen Kündigungsfristen zu beachten sind. Die SRG lehnt eine Kündigungsfrist mit der Begründung ab, befristete Funktionszulagen würden unter dem Vorbehalt der Verlängerung Jahr für Jahr stehen.
Unterschiedliche Meinungen haben wir auch bei der Veränderung der Arbeitszeitvereinbarung. Die SRG ist der Ansicht, sie dürfe die Arbeitszeit einseitig abändern, das SSM bestreitet dieses Recht. Die vereinbarten Punkte einer Arbeitszeitvereinbarung können nicht einseitig verändert werden. Bei beiden Punkten hat das SSM eine Differenz festhalten lassen.
De-Eskalationsgespräch nach grossen Differenzen beim Pikett
Nach grossen Differenzen beim Pikett wurden die Verhandlungen zu einem nationalen Reglement sistiert. Nach einem De-Eskalationsgespräch vor einigen Tagen werden die Gespräche 2014 wieder aufgenommen. Von den Verhandlungen 2014 nicht betroffen ist der Pikettdienst SRF 2 Kultur. Hier gelangen die Parteien ans Seco, welches den Dienst beurteilt und entscheiden wird, ob es sich um Pikett handelt – oder eben nicht.
Anrechnung nicht bezogener Ferien auf die geschuldet Arbeitszeit mit negativen Folgen bez. des Anspruchs auf den Zuschlag für Mehrstunden
Die SRG hat ein Zeiterfassungssystem eingeführt, welches die Mitarbeitenden benachteiligt, wenn diese Ende Jahr einen positiven Schwankungssaldo aufweisen, die Ferien aber nicht oder nicht vollständig bezogen haben. Das Problem liegt darin, dass der Ferienanspruch (wie übrigens auch die Feiertage) zu den geschuldeten Nettostunden hinzugerechnet wird, um die der SRG geschuldete Bruttoarbeitszeit zu berechnen. Die nichtbezogenen Ferienstunden werden wie Minusstunden behandelt und mit einem positiven Schwankungssaldo verrechnet. Wenn also 100 Mehrstunden vorhanden sind und 100 Ferienstunden nicht bezogen wurden, weist das System keine zuschlagsberechtigte Mehrstunde mehr aus. Das SSM verlangt von der SRG diese Anomalie zu korrigieren, die SRG hat den Antrag zur Prüfung entgegengenommen.
SSM Handbuch zur Planung und Arbeitszeitfragen erschienen
Beim SSM gehen zahlreiche Anfragen zu Dienstplänen und Planungsfragen ein. Das SSM hat deswegen unter (direkter Link zum Handbuch) ein Handbuch veröffentlicht, welches erklärt, was in der SRG gemäss GAV und Arbeitsgesetz erlaubt ist – und was eben nicht. Ergänzt wird das Handbuch durch Tipps. Wir bitten alle Mitarbeitende dem SSM zu melden, wenn es Probleme bei der Planung oder mit den Arbeitszeiten gibt. So können wir das Handbuch laufend aktualisieren.
Grossoperationen – die Sozialpartner arbeiten an einer neuen Lösung
Die Vereinbarung über die Grossoperationen regelt die Zeiterfassung und die Entschädigung bei Grossanlässen aus Sport, Kultur und Unterhaltung. SSM und SRG sind sich einig, was bei echten Grossanlässen (mehr als 12 Tage) vorab im Ausland zu gelten hat. Unlösbare Meinungsverschiedenheiten zeigten sich aber bei der kleinen Grossoperation (Anlässe zwischen 7 und 11 Tagen vorab im Inland.). Deshalb wird die kleine Grossoperation gestrichen und es werden künftig die im GAV vereinbarten Bestimmungen über die länger dauernden zusammenhängenden Produktionen zur Anwendung kommen (vgl. dazu GAV Art. 1.6 Anhang I bzw. Art. 2.4 Anhang I). Dissens herrscht in der Frage, welche Regeln auf die inländischen Grossoperationen des Jahres 2013 anzuwenden sind. Das SSM ist der Meinung, dass die bisherigen UE-Vereinbarungen zu gelten haben und nicht Bestimmungen, welche in der kleinen Grossoperation vereinbart wurden, aber nie in Kraft getreten sind.
Automatisierung von Regiefunktionen
In der SRG wird die weitere Automatisierung technischer Abläufe vorbereitet. Betroffen sind vor allem Funktionen wir Grafikoperateur, Videotechniker, Bildmischer, Kameraleute etc. Das SSM hat beschlossen den Wandel mit einer Arbeitsgruppe zu begleiten. Die Arbeitsgruppe soll eine Ist-Analyse in allen Unternehmenseinheiten erstellen. Dann ist ein Konzept zu den Auswirkungen auf die Personalkapazitäten und die veränderten Arbeitsbedingungen zu erstellen. Federführend ist SRF.
Pensionskasse SRG: Versicherungsausweis 2013 aufbewahren
Mit dem Wechsel vom Leistungs- ins Beitragsprimat wird auch der sogenannte Versicherungsausweis wechseln. Damit Sie in späteren Jahren einen Vergleich haben, raten wir Ihnen, den letzten Versicherungsausweis 2013 des Leistungsprimates aufzubewahren.