Die SRG hat vor, die bisherigen UE-Lohnkurven abzuschaffen und durch eine Lohnkurve zu ersetzen, die angeblich national ist, aber für zwei Unternehmenseinheiten Abweichungen nach unten vorsieht. Das SSM hat dieses Projekt in einem Info-Bulletin, das kürzlich verteilt worden ist, scharf kritisiert. Zudem haben wir das Schiedsgericht angerufen, weil das Vorgehen der SRG eine GAV-Verletzung darstellt. Unsere Kritik betrifft zwei Punkte:
1. Das Projekt führt zu einer Umverteilung von unten nach oben. Die Stossrichtung läuft darauf hinaus, die Richtlöhne der oberen Funktionen zu erhöhen, jene der unteren zu senken. Der aktuelle Lohn wird zwar niemandem gekürzt, aber die Mitarbeitenden tieferer Funktionen, die den Richtlohn noch nicht erreicht haben (Entwickler/-innen), verlieren durch die Richtlohn-Senkung einen Teil des bisherigen Entwicklungspotenzials. Wie bei der Lohnpolitik, die in den letzten Jahren klar zugunsten der Kader verlaufen ist, handelt es sich um eine Übung nach dem Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben!
2. Das Projekt verletzt die Regeln der Fairness, die für die Sozialpartnerschaft gelten. Das Lohnsystem gehört zu den grundlegenden Pfeilern des Gesamtarbeitsvertrags, dessen Zweck u.a. ist, für faire und verlässliche Bedingungen zu sorgen. Der Einstiegslohn und die Richtlöhne der Schlüsselfunktionen, die durch paritätische Teams bewertet worden sind, hängen von der Lohnkurve ab. Wenn sich die SRG anmasst, die Lohnkurve einseitig zu manipulieren, stellt sie letztlich die Sozialpartnerschaft in Frage. Ob diese interne Kraftprobe der SRG, die von aussen immer wieder angeschossen wird, letztlich gut tun wird, ist höchst fraglich. Dass das Projekt zu einer Kraftprobe führen wird, z.B. in der Romandie, ist jedoch offenkundig.
Was wären die Konsequenzen bei SF?
Anders als in der Romandie und im Tessin, wo die unteren Richtlöhne massiv gesenkt werden sollen (um mehrere tausend Franken), würden sich die Änderungen bei SF halbwegs in Grenzen halten. Von den 64 SF-Schlüsselfunktionen würde allerdings nur ca. ein Viertel einen höheren Richtlohn erhalten: jene, die mehr als 218 Punkte aufweisen, also einen Richtlohn haben, der ca. 114’000 Franken übersteigt.
Das heisst umgekehrt: bei der grossen Mehrheit der Funktionen würde der Richtlohn gesenkt! In unterschiedlichem Ausmass, in manchen Fällen aber um deutlich mehr als 1’000 Franken (und dies insbesondere in den tiefsten Funktionen!). Wir gehen hier nicht auf Details ein: alle GAV-Mitarbeitenden, die ihren Richtlohn nicht kennen, können ihn bei HR verlangen.
Hinweis zum tpc: Der tpc-GAV hält in verschiedenen Artikeln (z.B. Art. 5.2) klar fest, dass der Richtlohn auf der Lohnkurve vom 1.7.1997 basiert. Der ausgehandelte Teuerungsausgleich wurde selbstverständlich jeweils eingebaut, die Kurve selbst aber nie verändert.