Am 21. November hat sich das SSM mit der SRG in Bern zu Verhandlungen über die Lohnmassnahmen 2017 getroffen. Für das SSM waren die folgenden Rahmenbedingungen massgebend:
- Steigende Pensionskassenbeiträge ab dem Jahr 2017 wegen der Senkung des technischen Zinssatzes bei der Pensionskasse.
- Unterdurchschnittliches Lohnniveau: Die SRG Löhne liegen zwischen 0.9% bei den Supportfunktionen wie Finanzen, Informatik, Kommunikation und 3.7% bei den journalistischen Funktionen tiefer als im Markt (vgl. Geschäftsbericht der SRG 105, Seite 91).
- Steigende Krankenkassenprämien.
Die Lohnforderungen des SSM für 2017
Im Lichte dieser Rahmenbedingungen verlangte das SSM von der SRG die drei folgenden Lohnmassnahmen:
- Erstens, dass die gestiegenen Pensionskassen- und Krankenkassenbeiträge mit den Löhnen 2017 angemessen kompensiert werden,
- Zweitens 0.9% der Lohnsumme, um die sogenannten Entwicklerinnen und Entwickler an den 100% Richtlohn heranzuführen,
- Drittens die Anpassung der Entschädigungen an die Teuerung im Umfang von 0.3% der Lohnsumme.
Die Lohnentwicklung in der SRG bleibt unterdurchschnittlich
Die SRG war lediglich bereit, 0.7% der Lohnsumme für die Entwicklungskosten zur Verfügung zu stellen. Zudem erklärte sie, rund 4 Millionen Franken für Prämien ausschütten zu wollen. Auf die zweite Sitzung konnten die Sozialpartner verzichten, weil die SRG schlussendlich bereit war, weitere 0.1% der Lohnsumme oder rund 500`000.- Franken für die Kosten der Lohnerhöhungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Leistungsprimat aufzuwenden. Damit soll verhindert werden, dass diese Mitarbeitenden wegen den hohen PKS- Einkaufskosten für Lohnerhöhungen von Lohnmassnahmen ausgeschlossen bleiben.
Der Nationale SSM-Vorstand stimmt dem Verhandlungsergebnis zu
Wenn der Nationale Vorstand dem Verhandlungsergebnis trotz des ungenügenden Resultats zugestimmt hat, dann nur, weil mit der Zustimmung gesichert ist, dass die 0.7% bzw. 0.1% in die Anpassung der einzelnen Funktionslöhne fliessen wird.
Zu kritisieren bleibt, dass mit diesen Lohnmassnahmen das unterdurchschnittliche Lohniveau nicht korrigiert wird.
SSM-Zentralsekretariat, 2. Dezember 2016