Gemäss GAV berücksichtigt die SRG für ihre Lohnmassnahmen jeweils die aufgelaufene Teuerung der vergangenen zwölf Monate, berechnet seit Ende Oktober des Vorjahres. Ende Oktober 2017 beträgt diese 0,6%. Erstmals seit 2011 hätte die SRG somit die Möglichkeit, für alle EntwicklerInnen eine generelle Lohnerhöhung vorzunehmen. Die SRG hat einen entsprechenden SSM-Vorschlag mit Blick auf die schwierige Situation vor der NO-Billag-Abstimmung und damit einem beträchtlichen kommunikativem Risiko abgelehnt.
Das Angebot der SRG für 2018 würde bedeuten: Mehr als die Hälfte der MitarbeiterInnen müsste erneut mit einer Nullrunde rechnen!
Das SSM lehnt das Angebot der SRG ab. Das SSM ist der SRG während den Verhandlungen zweimal entgegenkommen, die SRG hat sich jedoch keinen Zentimeter bewegt. Dieses Verhalten ist für das SSM komplett unverständlich. Dem Nationalen Vorstand wird nun ein Zirkularbeschluss unterbreitet. Darin muss sich dieser zur Frage äussern, ob das SSM das Angebot der SRG vor das Schiedsgericht bringen will. Der Entscheid des NV wird zu Beginn des kommenden Jahres kommuniziert.
Zürich, 18. Dezember 2017
SSM-Zentralsekretariat
18.12.2017 – 18:39