Nun ist es offiziell: Unglaubliche 250 Stellen sind von den Sparmassnahmen bei der SRG bedroht. Sparmassnahmen welche notabene nicht die SRG mit unsorgfältigem Wirtschaften verschuldet hat, sondern fremdbestimmt sind. Das Bundesgericht hat entschieden, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer mehr zu erheben ist und wegen dem RTVG verliert die SRG bis zu zusätzlichen 2% der Gebühreneinahmen an die privaten Sender.
Das SSM wird im Konsultationsverfahren bis zum 6. November 2015 in Absprache mit den Mitarbeitenden Alternativvorschläge prüfen, um möglichst viele Stellen und Arbeitsplätze zu retten.
Zudem wird sich das SSM für einen fairen Sozialplan einsetzen, um bei Entlassungen wenigstens die finanziellen Folgen für die Betroffenen abzufedern. Die entsprechenden Verhandlungen sollen in den nächsten Tagen anlaufen.