Medienförderung

Am 28. August 2019 hat sich der Bundesrat anstelle eines Bundesgesetzes über elektronische Medien für Massnahmen zugunsten der Medien ausgesprochen. Ende April 2020 hat er die entsprechende Botschaft verabschiedet und die parlamentarische Beratung des Massnahmenpaketes zugunsten der Medien hat begonnen. Nach einer intensiven einjährigen Beratungsphase hat die vereinigte Bundesversammlung im Juni 2021 das Massnahmenpaket zugunsten der Medien verabschiedet. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen und am 13. Februar 2022 kommt es zur Volkabstimmung. Hier gibt es Informationen zur Abstimmung. 

Referendum zustande gekommen – es gibt eine Volksabstimmung

Kurz nach Verabschiedung des Massnahmenpakets zugunsten der Medien im Parlament wurde dagegen das Referendum ergriffen. Die nötigen Unterschriften kamen zusammen. Am 13. Februar 2022 erfolgt deshalb eine Volksabstimmung über da Massnahmenpaket zugunsten der Medien. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Parlament verabschiedet Massnahmenpaket zugunsten der Medien

Nach einer intensiven Beratungsdauer von über einem Jahr hat die vereinigte Bundesversammlung am 18. Juni 2021 das Massnahmenpaket zugunsten der Medien verabschiedet. Zahlreiche parlamentarische Extraschlaufen und ein unermüdlicher Einsatz engagierter Gruppen, Verbände, Parteien und Einzelpersonen haben dazu beigetragen, dass das Massnahmenpaket Medien in der vorliegenden Form verabschiedet werden konnte.

Das Massnahmenpaket Medien beinhaltet folgende Massnahmen:

  • Erhöhung der Unterstützung für Nachrichtenagenturen, mediale IT-Projekte, Branchenorganisationen (Presserat etc.) sowie Aus- und Weiterbildung für Journalistinnen um 23 Millionen auf insgesamt 28 Millionen Franken. Diese unbefristete Erhöhung der Fördermittel für alle Medien stammt aus der Radio- und Fernsehabgabe und belastet die Bundeskasse nicht.
  • Erhöhung der Unterstützung für private Radio- und TV-Stationen um jährlich maximal 28 Millionen auf insgesamt maximal 109 Millionen Franken. Diese Erhöhung der Förderung ist ebenfalls unbefristet und stammt ebenso aus der Radio- und Fernsehabgabe.
  • Erhöhung der Vergünstigung der Postzustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften von heute 30 auf neu 50 Millionen
    Franken sowie der Vereins- und Stiftungspresse von heute 20 auf 30 Millionen Franken pro Jahr. Neu wird auch eine jährliche
    Vergünstigung der Früh- und Sonntagszustellung
    von Zeitungen im Umfang von 40 Millionen Franken eingeführt. Insgesamt erhöhen sich die Ausgaben dieser seit 1849 bestehenden indirekten Presseförderung von heute 50 auf neu 120 Millionen Franken. Diese Erhöhung ist auf sieben Jahre
    befristet und wird aus der Bundeskasse bestritten.
  • Neue Förderung von Online-Medien mit jährlich 30 Millionen Franken, wobei kleinere Online-Medien proportional deutlich
    stärker gefördert werden als grössere. Als Bemessungsgrundlage dienen die Einnahmen aus Abonnements, Mitgliedschaften, Tagespässen oder andere Beiträge der Leserinnen. Mit der Förderung ist wie bei der Zustellvergünstigung kein direkter Leistungsauftrag verbunden, was die Unabhängigkeit sichert. Auch diese neue Förderung ist auf sieben Jahre befristet und wird aus der Bundeskasse bestritten.

Bundesrat verabschiedet Massnahmenpaket zugunsten der Medien

29. April 2020: Den Medien kommt in unserer direkten Demokratie eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat aber dazu geführt, dass die einheimischen Medien mit einem beträchtlichen Einbruch an Werbe- und Publikumseinnahmen konfrontiert sind. Die Folgen sind ein Stellenabbau, die Zusammenlegung von Redaktionen und ein Rückgang der Medienvielfalt, der sich insbesondere in den Regionen zeigt. Im August 2019 hat sich der Bundesrat darum für ein Massnahmenpaket ausgesprochen. Mit dem Massnahmenpaket will er die Rahmenbedingungen für die Medien verbessern, die Medienvielfalt stärken und die digitale Transformation der Branche unterstützen. Mit der Botschaft an das Parlament konkretisiert der Bundesrat nun seine Vorschläge. Nebst einem Ausbau der indirekten Presseförderung sieht der Bundesrat eine Unterstützung für Online-Medien sowie allgemeine Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien vor. Die Unabhängigkeit der Medien bleibt mit den gewählten Instrumenten gewahrt.

Bundesrat schlägt Massnahmenpaket zur Förderung der Medien vor

Im Jahr 2018 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM) durchgeführt. Das Ergebnis ist kontrovers ausgefallen.

Am 28. August 2019 hat sich der Bundesrat dann für effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung von Online-Medien und Zeitungen ausgesprochen. Auf das neue Bundesgesetz über elektronische Medien wird verzichtet. Der Bundesrat stellt in Aussicht, dass er dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 ein Massnahmenpaket zur Förderung der Medien unterbreiten werde. Das Massnahmenpaket sehe finanzielle Mittel zur Unterstützung der Online-Medien vor. Zudem sollen mehr Tages- und Wochenzeitungen als bisher von der indirekten Presseförderung profitieren. 

kein bundesgesetz über elektronische medien (bgem)

Im Jahr 2018 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM) durchgeführt. Das Ergebnis ist kontrovers ausgefallen. Bereits vier Monate nach dem Amtsantritt von Bundesrätin Simonetta Sommaruga als neue Vorsteherin des UVEK und damit „Medienministerin“ hat am 10. Mai 2019 ein Austausch zwischen Bundesrätin Sommaruga und verschiedenen Akteuren der Medienbranche stattgefunden. Inhaltlich ist es dabei um die Zukunft der Medien in der Schweiz und die Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand gegangen.

Am 28. August 2019 hat sich der Bundesrat dann für effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung von Online-Medien und Zeitungen ausgesprochen. Auf das neue Bundesgesetz über elektronische Medien wird verzichtet. Der Bundesrat hat aber in Aussicht gestellt, dass er dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 ein Massnahmenpaket zur Förderung der Medien unterbreiten werde. Das Massnahmenpaket sehe finanzielle Mittel zur Unterstützung der Online-Medien vor. Zudem sollen mehr Tages- und Wochenzeitungen als bisher von der indirekten Presseförderung profitieren. 

Bundesgesetz über elektronische Medien (BGEM)

Am 21. Juni 2018 hat der Bundesrat seinen Entwurf für das neue Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) vorgestellt und damit die dazugehörige Vernehmlassung eröffnet.

Mit dem neuen Gesetz soll das bestehende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) abgelöst werden. Dieses fokussiert auf lineares Radio und Fernsehen und ist in den Augen des Bundesrates nicht mehr zeitgemäss. Der mediale Service public müsse dort stattfinden, wo die NutzerInnen sind also auch im Internet. Dies soll gemäss Bundesrätin Doris Leuthard im BGeM abgebildet werden.  

Das SSM hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens per 15. Oktober 2018 eine ausführliche Stellungnahme zum BGeM abgegeben. Eine Zusammenfassung der für das SSM wichtigsten Punkte ist hier zu finden.

Text der ganzen Vernehmlassungsantwort (PDF)

Wichtigste Neuerungen

  • Das Gesetz sieht vor, dass zukünftig nicht nur Radio und Fernsehen für die Erbringung von Service public-Leistungen Unterstützung erhalten können sondern auch Online Medien. Allerdings mit der Einschränkung, dass nur Online Medien unterstützt werden können, die im Wesentlichen auf Audio- und Videoformate setzen und nicht reine Textangebote sind.
  • Neu können auch private Medienanbieter Unterstützung erhalten, welche für bestimmte Zielgruppen Service public-Leistungen erbringen. Oder «besonders partizipative Medienangebote» unter starkem Einbezug des Publikums anbieten.
  • Der Gebührenanteil für die direkte Förderung privater elektronischer Medien wird auf maximal sechs Prozent festgeschrieben.
  • Vorgesehen ist nebst der direkten Förderung von elektronischen Medien auch eine indirekte Förderung. So soll die Unterstützung z.B. des Presserates und einer nicht-gewinnorientierten Nachrichtenagentur wie auch von Aus- und Weiterbildungsprogrammen möglich sein. Für die indirekte Förderung ist ein Maximalbetrag von zwei Prozent der Gebühreneinnahmen festgelegt.
  • Neu entfällt die Meldepflicht für nicht geförderte Radio- und Fernsehprogramme. Ausserdem werden elektronische Medien ohne Gebührenunterstützung bzw. Leistungsauftrag (mit Ausnahme der schweizerischen Fernsehprogramme) vom Gesetz nicht mehr erfasst.
  • Die SRG bleibt die grösste Service public-Anbieterin in der Schweiz. Allerdings wird ihr Auftrag geschärft. Sie wird ausserdem verpflichtet anderen Medien gewisse Inhalte zu fairen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Dem Bundesrat wird ermöglicht, eine Obergrenze für den SRG-Gebührenanteil festzulegen. Auch besteht neu die Option der Definition einer Obergrenze für die Werbeeinnahmen und für den Anteil der Mittel, der zur Herstellung von Informationssendungen verwendet werden muss.   
  • Für die Umsetzung und die Aufsicht eines Grossteils der neuen Gesetzesbestimmungen soll eine Kommission bestehend aus Experten geschaffen werden – die KOMEM. Die Mitglieder der KOMEM werden vom Bundesrat gewählt.
  • Finanziert wird die gesamte Förderung, wie auch die Finanzierung der KOMEM, aus der Haushaltsabgabe, die ab 2019 365 Franken beträgt (bisher Finanzierung durch Radio- und Fernsehabgabe, Konzessionsabgabe und allgemeine Bundesmittel).

Fahrplan

Die Vernehmlassung, während der Parteien, Verbände und andere interessierte Kreise zum Vorschlag Stellung nehmen können, dauerte bis zum 15. Oktober. Danach wird der Bundesrat unter Berücksichtigung der Stellungnahmen eine Botschaft ans Parlament verfassen, angekündigt ist die Überweisung an das Parlament für das Jahr 2019.  

Links

Informationen des SSM

Gemeinsame Medienmitteilung SSM, media forti et al. (Okt. 2018)

Ausführliche Stellungnahme des SSM im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens (Okt. 2018)

SSM-Stellungnahme BGeM: die wichtigsten Punkte im Überblick

Gemeinsame Medienmitteilung von SSM und syndicom zum BGeM (Juni 2018)

Übersicht über die Verwendung der Empfangsgebühren 2017

Informationen des Bundes

Artikel 93 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Vernehmlassungsunterlagen Bund vom 21. Juni 2018

Medienkonferenz des Bundesrates zum Mediengesetz vom 21. Juni 2018

Diverse Medienlinks

SRF Arena zum Thema vom 22. Juni 2018

Zusammenfassung der Arena auf watson 2018

Interview von Christoph Bernet mit Medienprofessor Manuel Puppis auf watson vom 22.06.2018

SRF Samstagsrundschau mit Dieter Kohler und Doris Leuthard zum Mediengesetz vom 23.Juni 2018

Artikel von Nick Lüthi  in der Medienwoche vom 28. Juni 2018

WOZ-Kolumne „Medienzukunft mit Hansi Voigt“ vom 28. Juni 2018

Artikel von Dennis Bühler in ZEIT ONLINE vom 02. Juli 2018

Artikel von Manuel Puppis in der REPUBLIK vom 17. Juli 2018

Kommentar von Rainer Stadler in der NZZ vom 21. Juni 2016

Fast alle verlinkten Artikel und noch ein paar mehr finden sich im Dossier zum Mediengesetz auf der Medienwoche

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