SRG-Konzession
Neue SRG-Konzession ab 2019: Vernehmlassungsantwort des SSM, 03.2018
Das SSM kritisiert, dass in der vorgeschlagenen SRG-Konzession ab 2019 vermehrte Überprüfungsinstrumente (wie Qualitäts-, Dialog- und Innovationsmanagement) vorgeschrieben werden sollen, obwohl die SRG weniger Mittel zur Verfügung haben wird. Hingegen begrüsst das SSM, dass mindestens 50% der Gebühren in Informationssendungen investiert werden sollen. Es fordert aber auch eine konkrete Zahl für den Bereich Kultur. Das SSM fordert, dass bei der Einführung zielgruppenspezifischer Werbung die höchsten Datenschutzbestimmungen eingehalten werden müssen. Das SSM begrüsst zwar eine engere Zusammenarbeit der SRG mit privaten Medienhäusern, lehnt aber die Zurverfügungstellung von gebührenfinanzierten Inhalten für die Produkte von gewinnorientierten Medienunternehmen (‚free shared content‘) ab.