Neues Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM)

Der nationale Vorstand hat das Fachsekretariat Medienpolitik mandatiert, die Vernehmlassungsantwort zum Entwurf des Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM) zu verfassen. Die definitive Stellungnahme wird bis zum 15. Oktober erstellt.

In Anbetracht der fortschreitenden Konvergenz, unterstützt das SSM die Absicht, das bisherige Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) durch ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien zu ersetzen. Wir begrüssen das eindeutige Bekenntnis zu einem starken medialen Service public und die Anerkennung der Verbreitungskanäle Radio, Fernsehen und Online als gleichwertig.

Das SSM freut sich über den Stellenwert, welcher im neuen Gesetz für die indirekte Medienförderung vorgesehen ist und wird sich dafür einsetzen, dass sich die Gleichwertigkeit der Vektoren Radio, Fernsehen und Online auch bei der Vergabe von Fördergeldern niederschlagen wird.

Wir fordern, dass die Einschränkung, wonach nur Medienangebote gefördert werden, die im Wesentlichen mit Audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen erbracht werden, aufgehoben wird. Die Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde unterstützen wir grundsätzlich, vermissen aber beispielsweise Regelungen zur Transparenz der Arbeitsweise der Kommission.

Eine klare Aussage wie der umfassende Leistungsauftrag der SRG angesichts der sich abzeichnenden Entwicklungen (sinkende Werbeeinnahmen) in Zukunft nachhaltig gesichert werden soll, vermissen wir ebenfalls.

 

 

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