Petition zum Sozialplan übergeben

Das SSM hat der SRG SSR am 2. Februar die Unterschriften der Petition «Nein zu den Zumutbarkeitsbedingungen im Sozialplan» übergeben. Diese Petition ist innert sehr kurzer Zeit von 2029 Mitarbeitenden unterzeichnet worden. Das SSM dankt allen Kolleginnen und Kollegen für ihre Unterstützung. Wir fordern GL und VR auf, dieses kräftige Signal aus den Reihen des Personals nicht in den Wind zu schlagen.

Zur Erinnerung: die SRG erachtet Verschlechterungen des individuellen Arbeitsvertrags, die im Rahmen von CO-EFF vorgenommen werden, bis zu einer gewissen Schwelle als zumutbar. Wer solche Verschlechterungen – Versetzungen, Lohnreduktionen, Kürzungen des Arbeitspensums – ablehnt, soll keine Leistungen aus dem Sozialplan erhalten. Diese Klauseln sind überflüssig und unfair – niemand wird in der heutigen Situation seine Stelle leichtfertig aufs Spiel setzen, um eine magere Abfindung zu kassieren.

GAV-Entschädigungen: Kompensation kommt!

Mit dem GAV 2009, der auf der Jahresarbeitszeit (JAZ) basiert, wurde ein neues System der Entschädigungen eingeführt, das insbesondere die Mitarbeitenden der Kategorien A (disponiert) und C (Gleitzeit) betrifft. Um finanzielle Verluste aufgrund dieser Neuerung zu minimieren, hat das SSM an den GAV-Verhandlungen ein Kompensationsmodell durchgesetzt, das während der ganzen Laufzeit des Gesamtarbeitsvertrags gilt (2009 – 2012). Dabei wird der Durchschnitt der Entschädigungen, die in den Jahren 2005–2008 angefallen sind, mit den Entschädigungen verglichen, die der neue GAV auslöst. Für Einbussen, die 100 Franken pro Jahr übersteigen, erfolgen Kompensationszahlungen.

Die Vertragsparteien haben vereinbart, nach einem Jahr die JAZ-Auswirkungen zu analysieren. Das SSM hat die SRG SSR unlängst aufgefordert, eine Sitzung anzusetzen, um diese Analyse vorzunehmen und die Kompensationszahlungen in die Wege zu leiten.

Transportentschädigung für angeordneten Früh- und Spätdienst

Das SSM hat die SRG SSR zudem aufgefordert, das Urteil des Schiedsgerichts in Sachen Spesenreglement (Transportentschädigung bei angeordnetem Früh- oder Spätdienst) sofort umzusetzen und bei allen Mitarbeitenden, denen diese Entschädigung seit ca. Mai 2007 vorenthalten worden ist, die rückwirkende Zahlung vorzunehmen.

 

 

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