Verlängerung GAV SRG bis Ende 2020 und Kompensationslösung für die Streichung „Gebührenübernahme“ im GAV SRG & GAV tpc

Im Newsletter vom 13. Dezember 2018 hat das SSM über die Situation zwischen dem SSM und der SRG bezüglich der Verlängerung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) SRG informiert. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der SSM-internen Gremien wurde nun eine Kompensationslösung für die Streichung von Art. 15 (Gebührenübernahme) gefunden und der GAV SRG wird bis Ende 2020 verlängert.

Die SRG hat beschlossen, ihren Mitarbeitenden als „Lohnmassnahme“ mindestens CHF 800 (pro Vollzeitstelle) als Einmalzahlung zu gewähren. Das SSM nimmt diese Kompensationsregelung der SRG für die Streichung der Gebührenübernahme bis 2020 zur Kenntnis. Als „Lohnmassnahme 2019“ ist diese Einmalzahlung jedoch ungenügend, da mit damit weder die aufgelaufene Teuerung (1.2%) noch die individuellen Lohnmassnahmen abgegolten werden. Auch ist eine Einmalzahlung nicht nachhaltig. Trotzdem verzichtet das SSM, angesichts der aktuellen Sparmassnahmen, auf den Gang ans Schiedsgericht.

Allerdings ist für das SSM heute schon klar, dass im Rahmen der Lohnmassnahmen 2020 eine Lohnrunde stattfinden muss, welche diesen Namen verdient. Die Lohnrunde 2020 muss genügend Mittel für einen Teuerungsausgleich vorsehen und auch Massnahmen für die „Entwicklerinnen und Entwickler“ ermöglichen.

Der verlängerte GAV SRG läuft per Ende 2020 aus. Für den GAV 21 vorgemerkt, ist die Beteuerung der SRG, dass den Mitarbeitenden durch die Streichung von Art. 15 kein Nachteil entstehen soll. Das SSM erwartet daher, dass der „Wert“ des gestrichenen Artikel 15 für den GAV 21 zur Verfügung steht.

Das SSM begrüsst, dass die SRG durch weitere Massnahmen, insbesondere auch im Bereich der Kader, den Stellenabbau auf 170 Stellen in den nächsten vier Jahren reduzieren konnte. Weiter setzt das SSM, auf die aktuell laufende Konsultation des Personals bei RTS in Lausanne und Genf, sowie die noch anstehende Konsultation beim Personal vom Radiostudio Bern, um den Stellenabbau nochmals zu reduzieren.

Situation tpc
Der GAV tpc gilt unbefristet und verlängert sich jeweils um ein Jahr. Der GAV tpc ist mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten per Ende Jahr kündbar.

Das tpc hat sein Mandat der SRG übertragen und übernimmt die Ersatzlösung der SRG. Somit wird auch im tpc GAV der Art. 23 gestrichen. Damit erhalten die tpc Mitarbeitenden ebenfalls die Einmalzahlungen von mind. CHF 800 (für eine Vollzeitstelle). Das SSM tpc erwartet, dass ein allfälliger, im Rahmen der SRG GAV 21 Verhandlungen gefundener „Wertersatz“ für den Wegfall der Gebührenübernahme, auch im tpc GAV integriert wird.

 

Ein turbulentes Jahr ist zu Ende. Auch das aktuelle Jahr wird mit einigen Herausforderungen aufwarten. In solchen Zeiten ist es gut, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein.

Denn damit wir den guten GAV SRG verteidigen und vor allem auch Verbesserungen verhandeln können, muss das SSM auf die aktive Unterstützung des Personals zählen können.

SSM-Zentralsekretariat, 22. Januar 2019

 

 

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