verträge in privaten elektronischen Medien

Branchenvertrag UNIKOM-SSM

 

2014 hat der Verband der UNIKOM-Radios (Union nicht-gewinnorientierter Lokalradios) zusammen mit der Mediengewerkschaft SSM (Schweizer Syndikat Medienschaffender) einen Branchenvertrag abgeschlossen, um gute Arbeitsbedingungen zu garantieren. Dieser Rahmenvertrag wurde der wirtschaftlichen Realität der angeschlossenen Radios gerecht und brachte eine einfache, einheitliche und umsetzbare Regelung fairer Arbeitsbedingungen.

Der Branchenvertrag von 2014 war bis Ende 2019 gültig, wurde aber bis Ende 2020 verlängert. Im Herbst nahmen UNIKOM und SSM Verhandlungen auf, um den Branchenvertrag zu überarbeiten und zu verbessern. Beide Vertragspartner haben Mitte Dezember 2020 dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Damit tritt der neu verhandelte und verbesserte Branchenvertrag am 1. Januar 2021 in Kraft. Er ist gültig bis Ende 2025.

Der Branchenvertrag zwischen UNIKOM und SSM ist neben dem SRG-Gesamtarbeitsvertrag der einzige Medien-Gesamtarbeitsvertrag in der deutschsprachigen Schweiz und gilt für den Privatradiobereich. Der Branchenvertrag setzt wichtige und praktikable Rahmenbedingungen für Mitarbeitende von privaten, nicht-gewinnorientierten Radios.

Der neu verhandelte Branchenvertrag bringt einige Verbesserungen:

  • Eine adäquate Urheberrechtslösung, welche die Interessen von Autor*innen und Radiosendern in Einklang bringt.
  • Einen höheren Einheits-Mindestlohn. Statt 4000 Franken wie bisher wurde er auf 4500 Franken erhöht und gilt für eine 40-Stundenwoche. Bei einer 42-Stundenwoche sind es mindestens 4700 Franken mal 13.
  • Der Branchenvertrag ist in gendergerechter Sprache abgefasst.
  • Einige unscharfe Artikel wurden präziser formuliert (Pikettdienst, Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, Schutz der Persönlichkeit, Dienstplanpflicht).

Er setzt zudem wichtige Rahmenbedingungen:

  • Drei Wochen Vaterschaftsurlaub/Urlaub bei Adoption eines Kindes.
  • Voller Lohn während 16 Wochen Mutterschaftsurlaub.

Dem Branchenvertrag haben sich bisher folgende Radios angeschlossen: Radio 3FACH (Luzern), Radio Rasa (Schaffhausen), Radio Lora (Zürich), Radio Rabe (Bern), Kanal K (Aarau) und iischers Radio (Wallis). Der Branchenvertrag liegt auch in einer französischsprachigen Version vor, um optimale Bedingungen für den Anschluss von nicht-gewinnorientierten Radios aus der Romandie zu schaffen.

Wir sind überzeugt, dass dieser Branchenvertrag einen guten Rahmen für die Arbeitsbedingungen im Medienbereich bietet und zur Qualitätssicherung im Medienbereich beiträgt. Für weitere Informationen zum Vertrag und seinen Vorzügen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

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