Verträge des SSM
Das SSM ist der Sozialpartner der SRG SSR und verhandelt in dieser Funktion den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit der SRG. Am 1.1.2022 ist ein neuer GAV in Kraft getreten und gilt bis Ende 2025.
Das SSM und der Verband der UNIKOM-Radios (Union nicht-gewinnorientierter Lokalradios) haben zusammen einen Branchenvertrag abgeschlossen, um gute Arbeitsbedingungen zu garantieren. Der neue SSM-Unikom-Branchenvertrag ist seit 1. Januar 2021 in Kraft und ist bis Ende 2025 gültig.
Das SSM hat gemeinsam mit den Arbeitnehmenden-Organisationen syndicom und impressum erstmals mit den Arbeitgeberverbänden von Privatradios (VSP) und Privatfernsehen (Telesuisse) eine Vereinbarung über die Mindestarbeitsbedingungen für Programmschaffende abgeschlossen. Die Vereinbarung zu den Arbeitsbedingungen bei Privatradios und Privatfernsehen wurde im Dezember 2022 und ist aktuell in Kraft.