Wegfall der Empfangsgebühr:
Auf der Suche nach einer sinnvollen Lösung
Diesen Montag hat sich das SSM mit der SRG zu Gesprächen getroffen, um nach einer Kompensationslösung zu suchen für den Fall, dass die SRG sowie das TPC in Zukunft die Kosten für die Empfangsgebühren der GAV-Mitarbeitenden nicht mehr übernehmen wird.
Volle Kompensation, steuerlich neutral, einfache Handhabung
Um es vorwegzunehmen: Die Mitarbeitenden sollen durch die Neuregelung keine Nachteile erfahren. Die SRG hat volle Kompensation zugesagt. Wie diese allerdings aussehen könnte, ist nach wie vor Gegenstand von Verhandlungen. Der Ersatz muss erstens steuerlich neutral sein und zweitens soll er nicht zu aufwändigen administrativen Umtrieben führen. Noch ist keine mögliche Lösung spruchreif, weil insbesondere noch Abklärungen mit den Steuerbehörden erfolgen müssen.
Saubere vertragliche Lösung angestrebt
Heute ist die Übernahme der Empfangsgebühren in Artikel 15 GAV geregelt. Nachdem der GAV die Möglichkeit einer Teilrevision nicht vorsieht, führen die Sozialpartner auch Gespräche, wie die Streichung eines GAV-Artikels und dessen Ersatz durch eine Kompensationslösung vertraglich korrekt abgewickelt werden kann. Auch hier sind weitere Abklärungen im Gange.
Sobald Resultate sowohl bezüglich der Kompensationslösung als auch der rechtlichen Lage vorhanden sind, wird das SSM wieder informieren.
Zentralsekretariat SSM, 6. November 2014