Wegfall der Empfangsgebühr: Nicht so schnell !

Der Verwaltungsrat der SRG ist der Meinung, dass es – im Anbetracht der RTVG-Revision – aus politischen Gründen nicht opportun ist, die Empfangsgebühren, welche die SRG für ihre Mitarbeitenden bezahlt, weiterhin zu entrichten.

So rasch wird die Suppe aber nicht gegessen: Die Übernahme der Empfangsgebühren durch die SRG war schon immer  im GAV verbrieft (Art. 15 GAV 2014) und die Streichung kann ohne Einwilligung des SSM während der Laufdauer nicht durchgesetzt werden.

Generaldirektion Roger de Weck hat denn auch im Spitzengespräch mit dem SSM am 2. September 2014 garantiert, dass der Wegfall der Vergünstigung kompensiert werden soll.

.Am Montag, den 3. November 2014 trifft sich das SSM mit der SRG, um einerseits über die Grundsatzfrage (Modifikation Art. 15 GAV) zu diskutieren und allenfalls über mögliche Kompensationsregelungen zu verhandeln.

Bei diesen Verhandlungen wird auch eine Rolle spielen, dass die SRG in Sachen Vergünstigungen für sein Personal im Abgleich mit anderen Service Public Unternehmen kein Vorzeigeunternehmen ist. Sowohl die Swisscom, als auch die Post, wie auch die SBB kennen weitaus grosszügigere Regelungen als die SRG.

SSM-Zentralsekretariat, Oktober 2014

 

 

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