«Zusammenspiel Polizei- und Medienarbeit» oder kritische Berichterstattung über die Polizeiarbeit?

Das Merkblatt der Stadtpolizei Zürich zum Umgang mit Medienschaffenden ist seit Oktober 2022 verfügbar. Doch nach Polizeieinsätzen am 1. Mai und 14. Juni dieses Jahres kommt das SSM zum Schluss, dass das Merkblatt revidiert werden muss. Trotz zwei Merkblättern, die interne Anordnungen der Polizeikräfte darstellen und Handlungen vereinheitlichen sollten, ist der polizeiliche Umgang mit Medienschaffenden immer noch nicht zufriedenstellend geregelt.

Als Gewerkschaft der Medienschaffenden stört uns besonders die Vorstellung des Zürcher Sicherheitsdepartements, das den polizeilichen Handlungsspielraum über die Rechte Medienschaffender stellt und damit deren Arbeit nicht genügend demokratischen Wert beimisst. Stattdessen versucht die Stadtpolizei mit Medienmitteilungen und ihrem stadtpolizeilichen Twitterkanal die Berichterstattung zu beeinflussen. Eine kritische Berichterstattung über das Handeln der staatlichen Gewalt ist wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Tatsächlich besteht eine Diskrepanz zwischen dem Handeln der Stadtzürcher Polizei und dem Press Freedom Police Codex. 

Die Sicherheit von Medienschaffenden ist auch auf nationaler Ebene ein Thema. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für die Sicherheit von Medienschaffenden (NAP), der unter Massnahme 2 den Schutz Medienschaffender vor polizeilicher Gewalt behandelt, findet im zweiten Halbjahr ein runder Tisch statt. Der Zürcher Presseverein begrüsste das Merkblatt insbesondere die Festhaltung des Presseausweises. Das SSM steht hinter dieser Einschätzung, fordert jedoch wesentliche Ergänzungen und Anpassungen.

Die detaillierte SSM-Kritik am Merkblatt der Stadtpolizei Zürich zum Umgang mit Medienschaffenden.

 

 

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