«Heute sieht es so aus, dass es in jedem Fall zu einer Kürzung der finanziellen Mittel des medialen Service public kommen wird, mit einschneidenden Folgen für die SRG und der gesamten Schweizer Medien- und Kulturlandschaft, welche auch volkswirtschaftlich spürbar sein werden », konstatiert Silvia Dell’Aquila, Zentralsekretärin der Mediengewerkschaft SSM. «Der Souverän, also die Schweizer Stimmbevölkerung, hat mit dieser Änderung auf Verordnungsstufe keine Möglichkeit sich gegen eine Budgetkürzung und für den medialen Service public auszusprechen.»
Der Bundesrat empfiehlt die «Halbierungsinitiative» zur Ablehnung und unterbreitet einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe. Dieses Vorgehen ist problematisch. Wie die Volksinitiative, hat die Senkung der Radio- und Fernsehabgabe drastische Folgen. für den medialen Service public, den Medienplatz Schweiz, das demokratische System der Schweiz und den Zusammenhalt der vier Landesteile.
Melanie Berner, Fachsekretärin Medienpolitik, stellt fest: «Die Konsequenzen sind absehbar: Schwächung der regionalen Verankerung, inhaltlicher Abbau und Qualitätsverlust. Die SRG SSR wird nicht mehr in der Lage sein, ihren Leistungsauftrag in der gewohnt hohen Qualität zu erfüllen – ein Nährboden für weitere Kürzungen und eine Redimensionierung des Leistungsauftrags.»
Den bundesrätlichen Angriff auf den medialen Service public auf Verordnungsebene verurteilt das SSM scharf. In der Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren kritisiert das SSM das Vorgehen auf institutioneller, verfahrenstechnischer sowie inhaltlicher Ebene:
Institutionelle Kritik
Mit dem gewählten Vorgehen nimmt der Bundesrat der Bevölkerung die Möglichkeit, sich hinter den medialen Service public in seiner heutigen Form zu stellen. Da die Verordnungsänderung in Kraft tritt, wenn die Initiative abgelehnt wird, kann dieser «Gegenvorschlag» politisch gar nicht bekämpft werden.
Verfahrenstechnische Kritik
Die Ausarbeitung des neuen Leistungsauftrags der SRG SSR wurde vom Bundesrat gestoppt und auf nach der Volksabstimmung verschoben. Die finanziellen Mittel, zur Erfüllung des aktuellen Auftrags, sollen aber bereits Jahre vor Inkrafttreten des neuen Auftrags gekürzt werden. Dieses Vorgehen wird vom SSM scharf kritisiert und abgelehnt. Das logische und nachvollziehbare Vorgehen ist: zuerst den Leistungsauftrag der SRG SSR zu prüfen und gegebenenfalls neu auszuarbeiten, daraus den Finanzbedarf abzuleiten und anschliessend die resultierende Abgabenhöhe zu bestimmen.
Inhaltliche Kritik
Die Teilrevision schwächt den Medienplatz Schweiz
Die strukturelle Medienkonzentration der letzten Jahre begünstigt eine inhaltliche Medienkonzentration. Dies wirkt sich negativ auf die journalistische Autonomie, die Qualität der Berichterstattung und den demokratiepolitischen Meinungsbildungsprozess aus. Mit diesem Vorgehen begünstigt der Bundesrat diese Entwicklung, statt die Medienlandschaft in der Schweiz zu schützen und zu stärken.
Die Teilrevision schwächt die Schweizer Demokratie
Das UVEK selbst sagt: «In einer digitalisierten und fragmentierten Medienwelt ist ein guter Service public als Orientierungspunkt für die Demokratie wichtiger denn je.» Wenn die privaten Medien bereits geschwächt sind, ist es kaum sinnvoll den Service public unnötig zu schwächen. Das SSM erachtet deshalb die Mittelkürzung für den medialen Service public als problematisch für das demokratische System der Schweiz.
Die Teilrevision gefährdet Arbeitsplätze und die Kulturlandschaft Schweiz
Jegliche Mittelkürzungen bei der SRG SSR haben unwiderrufliche Verluste in der Schweizer Film-, Musik-, Literatur-, Theater- und Volkskulturszene zur Folge. Etliche andere Branchen profitieren ebenfalls von SRG SSR-Aufträgen und von durch sie bezogene Dienstleistungen. An jeder Vollzeitstelle bei der SRG SSR hängt eine weitere Vollzeitstelle in einer anderen Branche. Der Verlust der kulturellen Vielfalt und von mehr als tausend Arbeitsplätzen ist eine unvermeidbare Folge der Mittelkürzung.
Der Zweck des medialen Service public ist seine integrierende Funktion. Er muss gemäss Auftrag Sprachgemeinschaften, Religionen, Generationen und verschiedene gesellschaftliche Gruppen in den Programmen miteinbeziehen und die gesamte Bevölkerung inhaltlich umfassend versorgen. Die SRG SSR muss also für jede Person Inhalte zur Verfügung stellen mit dem Wissen, dass nicht allen alles gefällt. Dennoch erreicht sie mit ihrem Angebot wöchentlich 83 Prozent der Schweizer Bevölkerung. Der verfassungsmässige Leistungsauftrag, welchen die SRG SSR im Interesse der Schweizer Bevölkerung und Demokratie seit vielen Jahren erfüllt, ist durch die geplante Mittelkürzung akut gefährdet.