Heute, 25. März 2020, haben die unterzeichnenden Organisationen einen gemeinsamen Brief an das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) geschickt. In diesem fordern die unterzeichnenden Organisationen das BSV auf, die Massnahmen für Selbständigerwerbende und/oder für Freischaffende für die ausführenden kantonalen Ämter so zu konkretisieren, dass auch Berufsleute in Medien- und Kreativberufen jene Unterstützung erhalten, die sie so dringend brauchen. Des Weiteren wird das BSV gebeten, die Geltungsdauer vom 28. Februar bis zwei Monate nach Beendigung der Corona-Pandemie-Massnahmen auszudehnen, um alle Ausfälle abdecken zu können. Sobald wir gesicherte Informationen haben, werden wir die Mitglieder umgehend informieren.
Weiterführende Informationen und Merkblätter finden sich auf der Website der kantonalen Ausgleichskassen (www.ahv-iv.ch). Es lohnt sich, diese regelmässig zu konsultieren.