Der Bundesrat schlägt eine Teilrevision der Radio und Fernsehgesetzverordnung vor. Konkret soll die Radio- und Fernsehabgabe von aktuell CHF 335.- pro Jahr und Haushalt in zwei Schritten (2027 und 2029) auf CHF 300.- gesenkt werden. Zusätzlich werden weitere Unternehmen von der Abgabe befreit (statt wie heute 75% der Schweizer Unternehmen, neu ca. 80% der Firmen).
Diese Teilrevision soll als Gegenvorschlag auf Verordnungsebene und gleichzeitig als völlige Ablehnung der sogenannten «Halbierungsinitiative» verstanden werden. Als Mediengewerkschaft und im Interesse unserer Mitglieder, lehnt das SSM die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision der RTVV vollumfänglich ab. Auch das vom Bundesrat gewählte Vorgehen, einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe zu unterbreiten, lehnt das SSM entschieden ab.
Den bundesrätlichen Angriff auf den medialen Service public auf Verordnungsebene verurteilt das SSM scharf. In der Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren kritisiert das SSM das Vorgehen auf institutioneller, verfahrenstechnischer sowie inhaltlicher Ebene:
Institutionelle Kritik
Mit dem gewählten Vorgehen nimmt der Bundesrat der Bevölkerung die Möglichkeit, sich hinter den medialen Service public in seiner heutigen Form zu stellen. Da die Verordnungsänderung in Kraft tritt, wenn die Initiative abgelehnt wird, kann dieser «Gegenvorschlag» politisch gar nicht bekämpft werden.
Verfahrenstechnische Kritik
Die Ausarbeitung des neuen Leistungsauftrags der SRG SSR wurde vom Bundesrat gestoppt und auf nach der Volksabstimmung verschoben. Die finanziellen Mittel, zur Erfüllung des aktuellen Auftrags, sollen aber bereits Jahre vor Inkrafttreten des neuen Auftrags gekürzt werden. Dieses Vorgehen wird vom SSM scharf kritisiert und abgelehnt. Das logische und nachvollziehbare Vorgehen ist: zuerst den Leistungsauftrag der SRG SSR zu prüfen und gegebenenfalls neu auszuarbeiten, daraus den Finanzbedarf abzuleiten und anschliessend die resultierende Abgabenhöhe zu bestimmen.
Inhaltliche Kritik
Die Teilrevision schwächt den Medienplatz Schweiz
Die strukturelle Medienkonzentration der letzten Jahre begünstigt eine inhaltliche Medienkonzentration. Dies wirkt sich negativ auf die journalistische Autonomie, die Qualität der Berichterstattung und den demokratiepolitischen Meinungsbildungsprozess aus. Mit diesem Vorgehen begünstigt der Bundesrat diese Entwicklung, statt die Medienlandschaft in der Schweiz zu schützen und zu stärken.
Die Teilrevision schwächt die Schweizer Demokratie
Das UVEK selbst sagt: «In einer digitalisierten und fragmentierten Medienwelt ist ein guter Service public als Orientierungspunkt für die Demokratie wichtiger denn je.» Wenn die privaten Medien bereits geschwächt sind, ist es kaum sinnvoll den Service public unnötig zu schwächen. Das SSM erachtet deshalb die Mittelkürzung für den medialen Service public als problematisch für das demokratische System der Schweiz.
Die Teilrevision gefährdet Arbeitsplätze und die Kulturlandschaft Schweiz
Jegliche Mittelkürzungen bei der SRG SSR haben unwiderrufliche Verluste in der Schweizer Film-, Musik-, Literatur-, Theater- und Volkskulturszene zur Folge. Etliche andere Branchen profitieren ebenfalls von SRG SSR-Aufträgen und von durch sie bezogene Dienstleistungen. An jeder Vollzeitstelle bei der SRG SSR hängt eine weitere Vollzeitstelle in einer anderen Branche. Der Verlust der kulturellen Vielfalt und von mehr als tausend Arbeitsplätzen ist eine unvermeidbare Folge der Mittelkürzung.
Wie die Volksinitiative, haben die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen der RTVV drastische Folgen für den medialen Service public der SRG SSR und damit für den Medienplatz Schweiz, das politische System der Schweiz und die Bevölkerung.