Arbeiten in einer noch nie dagewesenen Situation

Arbeiten in einer noch nie dagewesenen Situation

Es ist äusserst bewundernswert, wie Ihr der Bevölkerung auch in der Krisenzeit und unter stark erschwerten Umständen einen verlässlichen und gut aufbereiteten Service public bietet.

Das SSM bedankt sich bei Euch für Euren enormen Einsatz, unabhängig davon, ob Ihr aus Gründen der Produktion noch unterwegs oder in den Studios oder ob Ihr zuhause am Arbeiten seid. Aber auch all jenen, die in dieser aussergewöhnlichen Situation vorübergehend nicht arbeiten können und zuhause bleiben müssen. Auch ihr leistet dadurch einen Beitrag zum Wohle aller und damit auch der Kolleginnen und Kollegen, die weiterhin arbeiten.

Weiter möchten wir allen die derzeit krank zuhause sind gute und rasche Genesung wünschen.

Nur die nötigsten Aktivitäten sollen aufrecht erhalten werden

In Übereinstimmung mit den anderen Gewerkschaften fordert das SSM, dass nur berufliche Tätigkeiten aufrechterhalten werden, die für das gesellschaftliche Gesamtwohl unerlässlich sind. Andere Tätigkeiten sind zum Schutz der Arbeitnehmenden vorübergehend auszusetzen.

Das SSM begrüsst deshalb, dass die SRG ihre Programme reduziert hat, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Einzig die für die restlichen Produktionen unverzichtbaren Mitarbeitenden sollen weiterhin draussen arbeiten, und das auch nur, wenn die vom Bundesrat vorgegebenen Schutzbestimmungen eingehalten werden.

Gewerkschaftsarbeit in der Zeit der Pandemie

Seit zwei Wochen verfolgt das SSM die Situation mit Argusaugen. Einerseits um sicher zu gehen, dass die Vorgaben des BAG zum Schutz der Mitarbeitenden in den Studios und draussen eingehalten werden, andererseits um Eure arbeitsrechtlichen Fragen in dieser aussergewöhnlichen Situation zu beantworten. Das SSM-Zentralsekretariat und die Regionalsekretariate stehen deshalb in einem kontinuierlichen Austausch mit der SRG-Leitung und ihren Unternehmenseinheiten.
Das SSM anerkennt die Bemühungen der SRG, unkompliziert auf die ungeahnten Herausforderungen zu reagieren und dabei das Personal zu schützen. Um die Interessen der Arbeitnehmenden in dieser Ausnahmesituation zu vertreten, hat das SSM unter anderem seine Positionen zur Weisung «Corona-Virus: Arbeitszeit» formuliert und der SRG zukommen lassen. Grundsätzlich verlangt das SSM, dass die SRG das Unternehmensrisiko tragen muss und dies nicht auf die Mitarbeitenden abwälzt.

Weisung «Arbeitszeit: Corona-Virus»
Bezahlter Urlaub Corona

Das SSM begrüsst die Einführung des «Bezahlten Urlaub Corona», damit die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit auch für Mitarbeitende, die derzeit nicht arbeiten können, garantiert und vergütet bleibt.

Was Ihr sonst zu den geltenden Arbeitszeitregelungen wissen müsst
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit einen Teil der verlorenen Arbeitszeit zurückzufordern. Dafür bedarf es jedoch der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Personen.

Zu diesen Möglichkeiten gehören :

  • Nicht in Anspruch genommenen Ferienguthaben aus den Vorjahren.
  • Bei Vollzeit-Mitarbeitenden können maximal 40 Minusstunden eingeplant werden, welche später nachgearbeitet werden müssen. Weitere Minusstunden bedürfen des ausdrücklichen Einverständnisses der Mitarbeitenden (siehe Artikel 30, GAV SRG).
  • Zeitgutschriften für Nachtarbeit oder für Überzeit (bei über 50 Wochenarbeitsstunden).
  • Das Langzeitkonto darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Mitarbeitenden zur Kompensation herangezogen werden, ebenso den in Zeit umgewandelten 13. Monatslohn, die B-Prime oder die Treueprämie.
  • Im Rahmen der Jahresarbeitszeit ist es möglich, zu Beginn des Jahres allenfalls erarbeitete positive Zeitsaldi zur Kompensation beizuziehen. Für die Kompensation von Überstunden muss das ausdrückliche Einverständnis der Mitarbeitenden vorliegen.
  • Eure Arbeitgeberin darf Euch keine Ferien aufzwingen, aber sie kann den Bezug der schon geplanten Ferien einfordern. Das SSM hat die SRG jedoch dazu aufgerufen, auch in diesem Bereich Kulanz walten zu lassen, so dass direkte Vorgesetzte einen Nichtbezug von geplanten Ferien infolge der Corona-Krise bewilligen dürfen.
  • Für alle anderen Zeitarbeitsthemen ist das SSM der Meinung, dass von Fall zu Fall eine Diskussion mit der betroffenen Person geführt werden soll.

Keinen Druck auf Mitarbeitende ausüben

Obengenannte Massnahmen setzen das Einverständnis der Mitarbeitenden voraus. Das SSM fordert von der SRG und insbesondere von den direkten Vorgesetzten, keinerlei Druck auf die betroffenen Mitarbeitenden auszuüben, und das Prinzip der Freiwilligkeit hochzuhalten. Solltet Ihr andere Erfahrungen machen, informiert das SSM umgehend (info[a]ssm-site.ch).

Disponiertes Personal (Kat. A) mit unregelmässigem Einkommen und Mitarbeitende im Stundenlohn

Verschiedene Bereiche der SRG sind mit massiven Ausfällen konfrontiert. Insbesondere im Bereich von Events (Kultur & Sport) fallen viele Veranstaltungen aus. Davon massiv betroffen sind die ehemaligen tpc-Mitarbeitenden in einem Arbeitsverhältnis «GAV-Variabel Ex-tpc» und Mitarbeitende im Stundenlohn (nachfolgend «GAV-Variabel Ex-tpc» genannt).
Durch den Wegfall ihrer Einsätze und des damit verbundenen Lohnes übernehmen sie gegenwärtig in ungerechtfertigten Mass das Unternehmerrisiko der SRG und werden dadurch in ihrer materiellen Existenz bedroht.

Aus Sicht des SSM muss im Sinne der Gleichbehandlung mit den anderen SRG-Angestellten auch in diesen Fällen der Grundsatz gelten, dass die SRG Lohnausfälle über das garantierte Einsatzvolumen hinaus bezahlen muss, um diese Mitarbeitenden nicht ihrer Existenzgrundlage zu berauben. Wir haben die SRG und ihre Unternehmenseinheiten deswegen dazu aufgefordert, umgehend zu handeln und die Löhne der Betroffenen zu sichern.

Externe und Leihpersonal

Die Existenz von Externen und Leihpersonal ist von der aktuellen Lage ganz besonders stark bedroht. Auch wenn sie in keinem direkten Vertragsverhältnis mit der SRG stehen, tragen sie doch wesentlich zur Erfüllung der Serive-public-Aufgabe der SRG bei. Deswegen hat das SSM die SRG dazu aufgerufen, das Vorgehen der Drittfirmen zu überprüfen und sie auf ihre vertraglichen Pflichten und ihre Pflichten als Arbeitgeber aufmerksam zu machen. Auch beim besonders ungeschützten Leihpersonal muss sichergestellt werden, dass die vertraglich vereinbarten Tage auch während der Krise bezahlt werden.

Das SSM ist auch während dieser in jeder Hinsicht ausserordentlichen Zeit solidarisch mit Euch und bleibt weiterhin in allen Regionen aktiv und erreichbar. Danke für euer Vertrauen!

SSM Zentralsekretariat

 

 

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