Streit um Reglemente und GAV-Artikel – Schlichtungskommission soll entscheiden

Streit um Reglemente und GAV-Artikel –
Schlichtungskommission soll entscheiden

An seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause musste der Nationale Vorstand feststellen, dass die Verhandlungen zu wichtigen Reglementen nicht vom Fleck kommen.

Störfeuer beim nationalen Pikett-Reglement
Nach 3 Verhandlungsrunden trennten sich die Sozialpartner ohne ein zählbares Resultat vorweisen zu können. Strittig ist, ob das nationale Reglement auch auf Journalisten anzuwenden ist. Die SRG sagt „Nein“, das SSM unter Berufung auf das kantonale Arbeitsinspektorat Basel und das Seco „Ja“. Unklar ist auch, wie hoch die heutigen Pikett-Kosten sind, was alles als Pikett zu gelten hat und was mit Pikett-Reglementen zu geschehen hat, welche ohne Mitwirkung das SSM eingeführt wurden.

Störfeuer beim Reglement über Grossoperationen (GOP)
Obwohl es seit Jahrzehnten eine Vereinbarung gibt, welche Arbeitszeit und Entschädigung bei Grossanlässen regelt, ist ein entsprechendes Reglement immer noch nicht unterschriftsreif. Strittig ist, wer entscheidet, was eine GOP ist, wer alles unter die Regelung fallen soll, was zu gelten hat, wenn die Teilnahme an der GOP durch Absenz oder Ruhetage unterbrochen ist und welche Informationen die SRG dem SSM zur Kontrolle zur Verfügung stellen muss.

Störfeuer bei der Anwendung des Spesenreglements
Das Spesenreglement ist zwar abschliessend verhandelt, trotzdem häufen sich die Klagen der Mitarbeitenden zur SRG-Praxis. Zahlreiche Journalistinnen und Journalisten stören sich an der Tatsache, dass Zeitungsabonnemente nicht mehr bezahlt werden. Nach wie vor unklar ist, was unter die sogenannten Kleinspesen zu fallen hat. Wurde früher über die Journalistenpauschale Auslagen wie Kreditkartengebühren, Trinkgelder oder der Beitrag an einen Fachverband abgegolten, heisst es nun bei der SRG plötzlich, es handle sich bei diesen Auslagen gar nicht um Spesen.

Das SSM ruft die Schlichtungskommission an
Daneben gibt es zahlreiche Meinungsverschiedenheiten bei der Umsetzung des GAV, welche auch nach einlässlichen Diskussionen mit den HR-Abteilungen nicht gelöst werden konnten. Dazu gehört etwa der Einbau der Funktionszulage in den Lohn, der Anspruch auf Urlaub bei Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes oder der Übertrag nicht bezogener Ferien auf das Folgejahr mit negativen Konsequenzen auf den 25% Zuschlag für Mehrstunden. Die Schlichtungskommission hat die Aufgabe, die Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich aus der Welt zu schaffen. Gelingt dies nicht, kann jede Partei ein Schiedsgericht anrufen, welches abschliessend entscheidet.

 

 

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