Das Thema ist auch auf nationaler Ebene präsent. Im Einklang mit der Resolution des Europarates engagiert sich das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) für die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplan (NAP) für die Sicherheit von Medienschaffenden. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem SSM und Vertreter:innen aus der privaten sowie öffentlich-rechtlichen Medienbranche und andern Gewerkschaften und Verbänden. Der Fokus des NAP liegt auf der physischen und psychischen Integrität der Medienschaffenden und wird einen empfehlenden und nicht rechtlich bindenden Charakter haben. Zentrale Anliegen, die der NAP adressiert lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:
- Bessere Anerkennung der Rolle und des Berufs der Medienschaffenden
- Besserer Schutz vor Drohungen und Hassrede online
(wobei weibliche Medienschaffende besonders stark davon betroffen sind) - Besserer physischer Schutz insb. im Rahmen von Demonstrationen
- Besserer Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsklagen gegen Medienschaffende
(sog. «Strategic Lawsuits against Public Participation», SLAPPs)
Beim Branchenaustausch im September wurden drei mögliche Massnahmen und Handlungsfelder diskutiert:
- Prävention und Sensibilisierung
- Sensibilisierung der Bevölkerung für die Bedeutung der Medien für die Demokratie
- Grössere gesellschaftliche Anerkennung des Berufs der Medienschaffenden
- Schutz und Unterstützung bei Gewalt und Drohungen
- besserer Schutz & gezieltere Unterstützung bei Angriffen, Gewalt und Drohungen im analogen und digitalen Raum
- Besonders auf die Bedürfnisse weiblicher Medienschaffenden und Freischaffender soll eingegangen werden
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit soll ohne Angst vor strafrechtlicher Verfolgung & missbräuchlichen Klagen möglich sein.
Ende September 2022 fand der letzte Branchen-Austausch beim BAKOM statt. Gemeinsam wurde diskutiert und Massnahmen eruiert, die nun verdichtet werden – nur so kann gewährleistet werden, dass ein solcher Massnahmenkatalog auch von den Branchenmitgliedern getragen wird. In Zukunft soll es vertiefte Diskussionen in einem Sounding-Board geben und an regelmässigen Treffen soll der Fortschritt und die Umsetzung evaluiert werden. Der Aktionsplan soll im Sommer 2023 veröffentlicht werden. Die Evaluation des Projekts an sich ist in vier Jahren angesetzt. Der Nationale Aktionsplan wird vom UVEK (Bundesrätin Simonetta Sommaruga) verantwortet – es bleibt abzuwarten ob und wie sich die Prioritäten der neuen Bundesrät:in verändern. Das SSM bleibt natürlich engagiert mit dabei und hält dich auf dem laufenden!