Vereinbarungen & Verträge
Für faire Arbeitsbedingungen in der Medienbranche sind Gesamtarbeitsverträge, Branchenverträge und Vereinbarungen unerlässlich. Als Mediengewerkschaft verhandelt das SSM diese Verträge, um die Interessen unserer Mitglieder wirksam zu vertreten. Durch die kollektive Verhandlungsmacht erreichen wir bessere Bedingungen, als es der Einzelne könnte oder das Arbeitsgesetz es vorschreibt.
Die Mediengewerkschaft SSM setzt sich an vorderster Front für faire und sichere Arbeitsbedingungen in der Medienbranche ein. Als anerkannter Sozialpartner der SRG SSR hat das SSM erfolgreich den schweizweiten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt, der am 1. Januar 2022 in Kraft trat und bis Ende 2025 gültig ist.
Wird der dieser Arbeitsvertrag aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen verändert oder aufgelöst, tritt der Sozialplan in Kraft. Dieser gilt für Mitarbeitende der SRG SSR und SWISS TXT die dem GAV unterstehen. Es handelt sich auch hier um ein Produkt aus der Sozialpartnerschaft mit der SRG SSR.
In enger Zusammenarbeit mit den komplementären Radios (UNIKOM-Radios) hat das SSM zudem einen Branchenvertrag abgeschlossen, der am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist und ebenfalls bis Ende 2025 gilt, um bessere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
In einer in dieser Form erstmaligen Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberverbänden Telesuisse und dem Verband Schweizer Privatradios, hat das SSM zudem eine Vereinbarung über die Mindestarbeitsbedingungen für Programmschaffende abgeschlossen. Diese wegweisende Vereinbarung setzt einen neuen Standard für die Arbeitsbedingungen bei Privatradios und Privatfernsehen und ist ein weiterer Meilenstein im Engagement des SSM für eine bessere Arbeitswelt für Medienschaffende in der Schweiz.
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