
Mit der parlamentarischen Initiative «Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt» (Pa. Iv. 22.415) sollen neue gesetzliche Vorgaben geschaffen werden, welche die SRG zur Zusammenarbeit mit der unabhängigen audiovisuellen Industrie verpflichten. Ziel sei es, die audiovisuelle Industrie zu stärken. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) bezieht das SSM Stellung.
Was kritisiert das SSM?
Das SSM stellt sich klar gegen die gesetzliche Gleichstellung der kommerziellen audiovisuellen Produktionsbranche mit den Kulturbereichen Literatur, Musik und Film. Die Branchen folgen unterschiedlichen ökonomischen Logiken und erfüllen verschiedene gesellschaftliche Aufgaben. Die SRG SSR soll nicht verpflichtet werden, eine privatwirtschaftliche, gewinnorientierte Industrie zu fördern – insbesondere nicht durch gesetzlich definierte Produktionsanteile. Solche Mindestanteile gibt es auch nicht für den Kulturbereich und widersprechen dem Grundauftrag des medialen Service public.
Arbeitsbedingungen verbessern – nicht auslagern
Viele freie und angestellte Medienschaffende arbeiten heute unter grossem Druck. Die Herstellung hochwertiger audiovisueller Inhalte erfordert Fachwissen, Erfahrung und gute Arbeitsbedingungen. Das SSM fordert daher die Verpflichtung zur sozialpartnerschaftlichen Verhandlung eines Gesamtarbeitsvertrags in der Branche. Nur so kann die Qualität gesichert und ein fairer Wettbewerb garantiert werden.
Auch die zunehmende Auslagerung von SRG-Produktionen an externe Dienstleister sieht das SSM kritisch. Externe Mitarbeitende arbeiten oft zu deutlich schlechteren Bedingungen. Eine gesetzlich forcierte Zusammenarbeit mit privaten Firmen könnte diesen Trend verschärfen. Das SSM fordert deshalb, dass die Arbeitsbedingungen für externes Personal mit jenen bei der SRG vergleichbar sein müssen – unter anderem durch klare Vergabekriterien.
Die ausführliche Stellungnahme ist als PDF verfügbar.