SSM-Stellungnahme zur Revision des Uhrheberrechtsgesetzte (Leistungsschutzrecht)
15. septembre 2023
Grundsätzlich begrüssen wir die Anpassung des URG an die Nutzung journalistischer Veröffentlichungen im digitalen Zeitalter. Im Interesse unserer Mitglieder unterstützen wir es, dass journalistische Leistungen urheberrechtlichen Schutz erhalten und einer Vergütungspflicht unterstellt werden sollen. Trotz der vorgesehenen Vergütungspflicht betonen wir aber, dass die vorliegende Revision keinen massgeblichen Beitrag dazu leistet, die strukturellen ökonomischen Probleme der Medienbranche zu lösen. Sie darf darum keinesfalls dringend notwenige politische Schritte für eine ganzheitliche Medienförderung im Interesse der Medienschaffenden und der kleinen Herausgeber:innen ersetzen oder verzögern.
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SSM Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) – Leistungsschutzrecht 2023
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