Freie Journalistinnen und Journalisten tragen zur Medienvielfalt bei - auch bei der SRG. Sie arbeiten für Print und Rundfunk, sie schreiben und fotografieren Reportagen, sie machen Features, Podcasts, Videos, Hintergrundbeiträge und Interviews. Ihre Beiträge sind im Radio zu hören, im Fernsehen zu sehen, sie sind online und im Print zu lesen. Ein grosser Teil arbeitet allein. Viele sind bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) als Selbständige gemeldet, viele rechnen aber auch als Unselbständige ab, viele sind bei der SVA als Selbständige gemeldet und rechnen doch grösstenteils als Unselbständige ab. Das heisst, das Medienunternehmen, welches das Honorar bezahlt, rechnet auch die Sozialversicherungsbeiträge ab. Einige Freischaffende haben auch eine Einzelfirma gegründet. Ob selbständig, unselbständig oder als Firma organisiert: Freie müssen nicht nur kreativ, sondern auch fit sein, denn sie müssen sich in einem herausfordernden Umfeld bewähren. Sie müssen ihre Beiträge anbieten, ihre Honorare verhandeln, machen Administration, Buchhaltung und schlagen sich mit den Steuerbehörden herum – und vergessen dabei im alltäglichen Trubel oft, dass sie auch Urheberin und Urheber sind.
Festangestellte profitieren vom Kreativitätsfonds
Während die Urheberrechte von festangestellten SRG-Medienschaffenden wenigstens teilweise über den Kreativitätsfonds abgegolten werden, gehen die Freischaffenden, die für die SRG arbeiten, leer aus. Mehr noch: mit dem Autorenvertrag beispielsweise lässt sich die SRG von den Freischaffenden sehr weitgehende Nutzungsrechte an den Werken einräumen, ohne dass diese entsprechend honoriert werden. Eine Arbeitsgruppe der SSM-Gruppe Private & Freischaffende hat die aktuellen Verträge und Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der SRG unter die Lupe genommen und festgestellt: solche Enteignungsverträge dürfen Freischaffenden nicht mehr länger vorgelegt werden. Mehr noch: Mit Blick auf die ständig sinkenden SRG-Honorare für Freischaffende besteht ein riesiger Handlungsbedarf.
Freischaffende unterstützen und dem GAV unterstellen
Für das SSM besteht ein doppelter Handlungsbedarf. Einerseits gilt es die Freischaffenden innerhalb des SSM in Bezug auf die Urheberrechte zu sensibilisieren. Jede Freischaffende, jeder Freischaffender, die/der für die SRG arbeitet muss sich die Frage stellen, wie hoch ihr/sein schöpferischer Anteil an einem Werk ist. Bin ich schöpferisch tätig und komme als Urheberin oder Miturheber in Frage? Oder leiste ich nur unterstützende Mitarbeit ohne schöpferischen Input? Wenn die Frage mit Ja beantwortet werden kann, muss ich als Urheberin/als Urheber nicht nur ein angemessenes Honorar verhandeln, sondern gleichzeitig auch verhandeln, welche Nutzungsrechte der Auftraggeber für dieses Honorar erhält.
In einem Satz: geklärt werden muss, für welche Nutzungsarten die Nutzungsrechte in welchem Umfang und welchem Exklusivitätsgrad an den Vertragspartner übergehen. Das SSM wird seine Mitglieder mit Beratung, Merkblättern und Honorarlisten unterstützen.
Wir streben zudem Kooperationen mit Verwertungsgesellschaften an. Weiter prüfen wir bestehende Verträge, arbeiten einen Mustervertrag aus, den wir unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen, und beraten unsere Mitglieder bei Vertragsverhandlungen. Andererseits ist es ein Ziel der diesjährigen SRG-GAV-Verhandlungen, den Freischaffenden jene Anerkennung zu geben, die sie längst verdient haben: Freischaffende leisten wichtige Arbeit für die SRG und müssen dem GAV unterstellt werden. Auf welche Art dies geschehen soll, muss verhandelt werden. Ein Vorbild könnten die Tarifverträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sein. Denn dort ist schon lange klar: Festangestellte und Freischaffende tragen gemeinsam zu einem guten Programm bei.