
Wann ist die Volksabstimmung?
Die Schweiz hat ein Zweikammersystem, in dem der Nationalrat (im aktuellen Fall der Erstrat) das Volk und der Ständerat (Zweitrat) die Kantone vertritt. Grundsätzlich werden Volksinitiativen vor der Beratung und Abstimmung in der ersten Kammer zuerst in der Kommission des Erstrates behandelt (hier: Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates, KVF-N). Danach geht sie an die Kommission des Zweitrates (hier des Ständerat bzw. die KVF-S), bevor dann auch der Ständerat darüber entscheidet – unabhängig vom Parlamentsentscheid muss die Volksinitiative aber vors Volk.
Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen muss eine Volksinitiative spätestens zehn Monate später zur Abstimmung gebracht werden. Angesichts des bisherigen Tempos ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass diese Frist voll ausgeschöpft wird. Unter Berücksichtigung der erforderlichen 100-tägigen Ankündigungsfrist könnte die Abstimmung frühestens am 8. März 2026 stattfinden; der nächstmögliche Abstimmungssonntag wäre dann der 14. Juni 2026. Der Bundesrat legt mindestens vier Monate im Voraus fest, wann welche Vorlage zur Abstimmung kommt.
Wo stehen wir im politischen Prozess?
Obwohl die Frühlingssession vom 3. bis 21. März 2025 stattfindet, wird die «Halbierungsinitiative» in dieser Zeit nicht im Parlament behandelt. Aktuell liegt das Geschäft wieder bei der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N).
Im Oktober 2024 hat die KVF-N erstmals die Initiative beraten und verschiedene Akteure angehört, darunter auch das SSM. Anfang 2025 verabschiedete die KVF-N mit einer sehr knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, die Unternehmensabgabe gänzlich abzuschaffen, die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zu stärken, das Subsidiaritätsprinzip gesetzlich zu verankern und die Haushaltsabgabe zu senken.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat diesen indirekten Gegenvorschlag am 17. Februar mit 10 zu 2 Stimmen klar abgelehnt. Nun muss die KVF-N erneut entscheiden, ob sie an ihrem Gegenvorschlag festhält oder darauf verzichtet, voraussichtlich an ihrer Sitzung am 24. und 25. März 2025.
Die Beratung der «Halbierungsinitiative» im Nationalrat (und allenfalls des indirekten Gegenvorschlags der KVF-N) findet voraussichtlich in der Sommersession vom 2. bis 20. Juni 2025 statt. Erst danach wird sich die ständerätliche Kommission mit der Halbierungsinitiative befassen, wahrscheinlich im dritten Quartal 2025. Die abschliessende Beratung der Halbierungsinitiative (und allenfalls des indirekten Gegenvorschlags) findet dann im Ständerat statt und könnte in der Herbstsession vom 8. bis 26. September oder in der Wintersession vom 1. bis 19. Dezember 2025 erfolgen.
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