Hände weg von der Lohnkurve!

Am 1. April hat eine Sitzung zwischen SRG und SSM stattgefunden, bei der es darum ging, für eine Reihe von Problemen (GAV-Anwendung, Kompensationsmodell, Spesenreglement) eine Lösung zu finden. Der Nationale Vorstand des SSM hat sich am 8. April ausführlich mit den Ergebnissen dieser Sitzung befasst und folgende Haltung bekräftigt: das SSM ist bereit, für das ganze Paket eine globale Lösung zu finden, sofern die SRG garantiert, dass die Lohnkurven nicht gesenkt werden und insbesondere die bei RSI bereits erfolgte Senkung aufgehoben wird.

Hintergrund dieser Haltung: Unter dem Vorwand, bei der Fusion von Unternehmenseinheiten sei es notwendig, die Lohnkurven zu harmonisieren und den «regionalen Arbeitsmarktwerten» anzupassen, ist die SRG im Begriff, eine Politik der einseitigen Senkung der Lohnkurven umzusetzen. Dazu hält der Nationale Vorstand fest: die SRG missachtet mit dieser Politik nicht nur die Verpflichtungen, die sie bei den GAV-Verhandlungen eingegangen ist, sondern sie stellt auch das GAV-Fundament in Frage: den Mindestlohn der einzelnen Schlüsselfunktionen.

Der NV hat beschlossen, alle nötigen Schritte einzuleiten, um von der SRG die Respektierung der Sozialpartnerschaft einzufordern. Im Hinblick auf das Lohnsystem heisst dies, dass seine Eckwerte mit dem SSM zu verhandeln sind. Der NV hat zu diesem Zweck verschiedene Fragen identifiziert, bei denen das Schiedsgericht angerufen werden kann. Das SSM wird das Personal in Sachen Lohnsystem sensibilisieren und mobilisieren.

Gegen die Spaltung der SRG: keine Privatisierung der Produktion!

Was CO-EFF betrifft, so hat der Nationale Vorstand von den aktuellen Entwicklungen in den verschiedenen Regionen Kenntnis genommen. Der NV hat insbesondere bekräftigt, dass sich das SSM gegen eine allfällige Spaltung der SRG SSR oder eine Privatisierung der Produktion vehement zur Wehr setzen wird. Ein praktischer Tipp an alle Mitarbeitenden, die aufgrund der Fusion einen neuen Chef oder eine neue Chefin erhalten werden: bitte versäumt nicht, vor dem Wechsel ein Zwischenzeugnis einzufordern!

Referendum gegen die Revision der Arbeitslosenversicherung

Die Revision der Arbeitslosenversicherung bringt v.a. für die jungen und die älteren Arbeitslosen Verschlechterungen. Taggelder werden eingeschränkt, der Zwang, jede Arbeit – auch miserabel bezahlte – anzunehmen, wird verstärkt. Die Revision wird dazu führen, dass mehr Arbeitslose in die Sozialhilfe abgedrängt werden, die von den Kantonen und Gemeinden zu berappen ist. Das SSM ruft aus diesen Gründen auf, das vom SGB lancierte Referendum zu unterschreiben.

 

 

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