Als Gegenmassnahme zur «Halbierungsinitiative» will der Bundesrat die Haushaltsabgabe senken. Mit seinem am 8. November verkündeten Entscheid schadet er in erster Linie dem Schweizer Publikum und den Mitarbeitenden der SRG SSR. Selbst bei einer Ablehnung der Volksinitiative, soll das Budget der SRG um einen dreistelligen Millionenbetrag gesenkt werden. Das hat massive Konsequenzen für die SRG SSR, die schweizerische Medien-, Film- und Kulturbranche, die Demokratie und damit auch für das Schweizer Publikum und die gesamte Gesellschaft.
«Insbesondere die Vernichtung von voraussichtlich fast 1000 Arbeitsplätzen bereitet uns grosse Sorge», so Silvia Dell’Aquila, Zentralsekretärin der Mediengewerkschaft SSM. «Das Personal steht bereits heute massiv unter Druck und soll nun mit weniger Mitteln und Kapazitäten einen unveränderten Leistungsauftrag der SRG stemmen? Diese Rechnung geht nicht auf.»
Während andere Medienhäuser Stellen streichen und Medientitel ganz eingestellt werden, müsste der Medienplatz Schweiz geschützt und nicht zusätzlich und ohne Notwendigkeit geschwächt werden. Die SRG spricht von einschneidenden Auswirkungen auf das Programm. Davon werden auch das schweizerische Film- und Musikschaffen sowie die gesamte Kulturbranche betroffen sein, da sie über zahlreiche Kooperationen mit der SRG SSR verbunden sind. Dasselbe gilt für die privaten elektronischen Medien in der ganzen Schweiz. Nicht zuletzt wird insbesondere das Publikum von den massiven Kürzungen betroffen sein, denn es wird nicht mehr die definierten Leistungen erhalten, also ein vielfältiges Programm in vier Landessprachen.
Die SRG nimmt eine zentrale Rolle als vierte Gewalt wahr. Eine gesunde Demokratie braucht unabhängige, stabile Medien und Medienvielfalt. Diese Herangehensweise vom Bundesrat, geht in eine gegensätzliche Richtung. Deshalb lehnt das SSM, wie die SRG SSR, die Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung RTVV entschieden ab.
Das SSM wird sich für und mit seinen Mitgliedern gegen diesen Abbau wehren und ebenfalls eine Stellungnahme zum Verfahren einreichen.