Sparmassnahmen SRG: SSM wehrt sich gegen Alibi-Konsultationsverfahren

Das durch die Geschäftsleitung der SRG beschlossene Konsultationsverfahren ärgert das Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM. Das SSM weist das geplante SRG-Konsultationsverfahren als ungenügend zurück.

SSM fordert Respektierung des ordentlichen Konsultationsverfahren
Im Interesse der Angestellten verlangt das SSM schon seit dem 4. März 2018, als die No-Billag Initiative mit 71.6% wuchtig verworfen wurde, dass die SRG dem Personal genügend Zeit und alle notwendigen Mittel zur Verfügung stellt, um ein anständiges Konsultationsverfahren zu den Sparmassnahmen und allen strategischen Zukunftsprojekten durchzuführen. Den Angestellten und ihren VertreterInnen muss dabei Zugang zu allen relevanten Informationen gewährt werden. Das SSM verlangte dabei immer, nicht nur die simple Umsetzung der Mitwirkungsrechte gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV Art. 36), sondern eine Konsultation im Sinne des Obligationenrechtes (OR Art. 335). Nur so ist es den Mitarbeitenden möglich, die Sparpläne zu prüfen und valable Alternativen vorzuschlagen. Das SSM verlangt hiermit von der SRG erneut und mit Nachdruck eine seriöse Konsultation des Personals durchzuführen.

Mit den angekündigten Sparmassnahmen und dem Stellenabbau steigt der Druck auf die Angestellten erneut. Der Produktivitätsdruck ist bereits durch die Sparrunden der vergangenen Jahre massiv erhöht worden und es stellt sich die Frage, ob die Qualität des Angebotes noch gewährleistet werden kann, ohne dass die Mitarbeitenden dabei riskieren, krank zu werden. Dies alles sollte Grund genug sein, das Personal der SRG richtig zu konsultieren.

Der heute von der SRG angekündigte Ablauf des Konsultationsverfahren wird dem Anspruch einer richtigen Konsultation jedoch nicht gerecht. Bis zum 16. November können Sparvorschläge an eine E-Mailadresse eingeschickt werden. Die SRG ist allerdings weder bereit notwendige Hintergrund-Informationen, noch Arbeitszeit für eine vertiefte Analyse zur Verfügung zu stellen. Sie bricht die mündliche Zusage ans SSM, dass das Personal während der Arbeitszeit alternative Vorschläge erarbeiten kann und lässt somit das Konsultationsverfahren erneut zur Alibiübung verkommen.

Das SSM fordert, dass das Personal der SRG die Zukunft des audiovisuellen Service Public mitgestalten kann. Die vielfältigen Erfahrungen und das Expertenwissen der Angestellten bieten ausreichend Legitimation, um in einem solch tiefgreifenden Veränderungsprozess tatsächlich miteinbezogen zu werden.

Es ist zwingend, dass die definitiven Entscheide sowie die Umsetzung von den konkreten Sparmassnahmen erst erfolgen, wenn das Personal die Massnahmen analysieren konnte und die vom Personal eingereichten Vorschläge hinreichend von der SRG geprüft worden sind. Vor diesem Hintergrund ist der Zeitplan der Geschäftsleitung SRG unrealistisch und anzupassen.

 

 

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