Es stehen wesentliche Änderungen im Fokus, die bedeutende Auswirkungen auf die Medienlandschaft in der Schweiz haben. Die bestehende indirekte Presseförderung soll auf sieben Jahre befristet ausgebaut werden. Damit sollen insbesondere kleine Verlage «den finanziellen Handlungsspielraum erlangen, den sie für Herausforderungen wie die digitale Transformation nutzen können». Konkret sollen die jährlichen Beiträge für die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften der Regional- und Lokalpresse von heute jährlich 30 auf 45 Millionen beziehungsweise für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse von heute 20 auf 30 Millionen Franken erhöht werden. Zudem soll vorübergehend neu auch die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse unter der Woche mit jährlich 30 Millionen Franken gefördert werden.
Das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) hat im Vernehmlassungsverfahren eine Stellungnahme zu den Änderungen des Postgesetzes eingereicht. Darin begrüssen wir grundsätzlich die Förderung von Medien, äussern allerdings bestimmte Bedenken und daran geknüpfte Forderungen:
Förderkriterien
Die bislang formalen Förderkriterien sollen um das Bekenntnis zu journalistischen Standards und ethische Richtlinien der Branche erweitert werden.
Faire und gerechte Arbeitsbedingungen
In dem vom Stimmvolk abgelehnten Medienpaket wären Frühzustellungsorganisationen dazu verpflichtet gewesen, mit den Personalverbänden Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag zu führen. Wir fordern die Wiederaufnahme dieser Klausel, wobei eine GAV-Verhandlungspflicht in die Förderkriterien des Postgesetzes integriert werden soll. Dabei soll die Verpflichtung, Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) aufzunehmen, für alle Verlage gelten, die via Postgesetz von Fördermassnahmen profitieren.
Fördern auf Zeit
Die Befristung auf sieben Jahre kann nur unter der Bedingung unterstützt werden, dass zeitgleich eine umfassende, nachhaltige und kanalunabhängige Förderung entwickelt und erprobt wird, die nicht nur bestehende veraltete Strukturen erhält, sondern dem digitalen Wandel Rechnung trägt. Wir verweisen hier auf die bundesrätliche Antwort auf das Postulat Christ und die darin erwähnte «mittelfristige» Option. Da in diesem Bereich allerdings kein rascher Fortschritt absehbar ist, schliesst sich das SSM der Forderung des SGB an, die Befristung des Ausbaus der indirekten Medienförderung aufzuheben.
Das SSM unterstützt die vorgelegten Vorschläge zur Änderung des Postgesetzes mit den formulierten Änderungsvorschlägen betreffend GAV-Verhandlungspflicht und Aufhebung der Befristung der Massnahmen. Wir begrüssen die Initiative, sehen jedoch die dringende Notwendigkeit für spezifische Anpassungen, um eine umfassende, zukunftsfähige und gerechte Förderung der Medien zu erreichen und gewährleisten.