
Die Kritik an der Serafe-Gebühr (ehemals Billag) ist nicht neu. Immer wieder gibt es Bemühungen die Finanzierung lokaler, regionaler und nationaler Radio- und Fernsehstationen zu bekämpfen. Doch es wird nichts über unser Köpfe hinweg bestimmt. Bereits 2015 wurde die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom Volk angenommen. Dies löste den sogenannten Systemwechsel aus: Wir wechselten von einer geräteabhängigen Empfangsgebühr zu einer geräteunabhängigen Haushaltsabgabe. Um die Empfangsgebühr den technologischen Entwicklungen anzupassen, wurde sie neu bei sämtlichen Haushalten erhoben und gleichzeitig für alle gesenkt. Besonders erfreulich war: lokalen Radio- und Fernsehstationen wurden dadurch mehr finanzielle Mittel zugewiesen.
Mit dem Ja zur RTVG-Revision sinkt die Haushaltsabgabe von CHF 451.- auf nur noch CHF 400.- pro Jahr. Unternehmen gingen in dieser Vergünstigungsrunde nicht vergessen: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als einer halben Million Franken – also drei Viertel aller Unternehmen – sind seit der RTVG-Revision von der Abgabepflicht befreit. Falls sie doch zur Kasse gebeten werden, müssen sie die Abgabe nur einmal bezahlen, unabhängig davon wie viele Filialen sie haben. Diese Neuerungen traten ab 01. Januar 2019 in Kraft.
Im Frühjahr 2018 wurde das Schweizer Stimmvolk jedoch erneut and die Urne gebeten, um erneut seinen Willen für eine Finanzierung lokaler, regionaler und nationaler Radio- und Fernsehstationen auszusprechen und somit für eine Beibehaltung der Radio- und TV-Empfangsgebühren, auch für Unternehmen. Die sogenannte «No Billag» Initiative, wurde mit einer vergleichsweise hohen Stimmbeteiligung (54.84%) mit einem bemerkenswerten Resultat von 71.6% Nein-Stimmen abgelehnt. Die Serafe-Gebühr wurden per Januar 2019 erneut gesenkt und berechnete sich zu einem Franken pro Tag (also CHF 365.- pro Jahr). Per 01. Januar 2021 folgte eine weitere Reduktion und der Betrag beläuft sich auf 335.- pro Jahr.
Drei Viertel aller Unternehmen zahlen weiterhin nichts. Bei einem Umsatz von mehr als einer halben Million, aber nicht über einer ganzen Million, zahlen sie weniger als ein Haushalt.
Seit 2021 wurde für 93 Prozent der gebührenpflichtigen Unternehmen die Höhe ihrer Gebühren gesenkt. Die Abgabe von Unternehmen wird nach Umsatz abgestuft und berücksichtigt 18 Tarifkategorien.
Die Unternehmensabgabe ist ein wichtiger Teil der Radio- und Fernsehgebühren. Ein wegfallen dieser, würde zu einer Mehrbelastung der Privathaushalte führen. Die Schweizer Bevölkerung hat sich zu dieser Gegenüberstellung mit der klaren Ablehnung der «No Billag»-Initiative klar geäussert. So sieht es auch die Kommissionsmehrheit im Ständerat. Obwohl die Die parlamentarische Initiative «KMU von der Mediensteuer ausnehmen» am 20. September im Ständerat abgelehnt wurde, beobachtet das SSM die Entwicklungen mit Sorge. Die Unterschriftensammlungen für die sogenannte «Halbierungsinitiative» laufen derzeit. Dennoch scheint dieses Traktandum in der aktuellen Politik und den Jahren davor immer wieder ein akutes Thema zu sein.
Bildquelle: Screenshot des Ständerates Live Stream am 20. September 2022