
Im vergangenen Jahr hat eine weitere Destabilisierung bei grossen und kleinen Medienunternehmen stattgefunden. So sind im grossen Stil Stellen abgebaut worden, der Druck auf die Arbeitsbedingungen ist gestiegen. Das SSM ist besorgt über diese Entwicklung. Um so mehr ist es wichtig, dass die Sozialpartner weiterhin zur gemeinsam verhandelten Vereinbarung stehen und diese nun konsequent durchsetzen.
Vereinbarung mit VSP & TELESUISSE muss eingehalten werden
Die Vereinbarung ist seit 2023 in Kraft und regelt die Minimalstandards der Arbeitsbedingungen in den elektronischen Medien und wurde im Hinblick auf die Neukonzessionierung federführend vom SSM ausgehandelt. Die beiden Verbände syndicom und impressum sind Mitunterzeichnende. Für die Vertreter:innen der Arbeitnehmenden ist klar, dass die Vereinbarung mit den Arbeitgeberverbänden in der Folge auch für deren Mitglieder, die privaten Radio- und TV-Stationen, gilt. So steht in der Präambel des Vertrags, dass die unterzeichnenden Verbandsmitglieder bestrebt sind, die Qualitätsstandards und die Attraktivität der privaten elektronischen Schweizer Medienbranche auch mit attraktiven Arbeitsbedingungen zu erhalten und fördern. Die Arbeitgeberverbände wollen im Nachhinein aber daran festhalten, dass die Vereinbarung nicht für all ihre Mitglieder verbindlich gelten soll. Das SSM weist die Arbeitgeberverbände und deren Mitglieder darauf hin, dass die Branche gestärkt werden muss und sich deshalb ALLE an die Qualitätsstandards zu halten haben.
Das BAKOM hat die Arbeitsbedingungen konsequent zu prüfen
In den im Januar 2024 publizierten Konzessionen steht unter dem Artikel «Arbeitsbedingungen der Branche»:
«Die Konzessionärin verpflichtet sich, die Arbeitsbedingungen der ausgebildeten und auszubildenden Programmschaffenden, die im GAV/in der Vereinbarung/im Firmenvertrag geregelt sind, nicht zu unterschreiten.»
Das BAKOM ist nun in der Pflicht, die Arbeitsbedingungen der konzessionierten Mitglieder der Verbände VSP und TELESUISSE zu kontrollieren und wo nötig, Massnahmen zu ergreifen.
Allerdings hält der Bericht der Eidgenössischen Finanzkommission (EFK) fest, dass der regulierenden Behörde, dem BAKOM, die Ressourcen fehlen, um eine optimal funktionierende Kontrolle der konzessionierten Radio- und TV-Stationen durchzuführen. Demnach wird das SSM die Tätigkeit des BAKOM kritisch beobachten und fordert, dass die Arbeitsbedingungen in den elektronischen Medien vom zuständigen Amt konsequent und gründlich überprüft sowie dass bei Missachtung die nötigen Massnahmen ergriffen werden.
Bleibt die Vereinbarung zahnlos, muss eine neue her
Wenn die Arbeitgeberverbände die Umsetzung der Vereinbarung nicht konsequent vorantreiben, wird das SSM, gemeinsam mit den anderen Arbeitnehmenden-Vertreter:innen, eine neue verbindliche Vereinbarung einfordern, welche die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden aller VSP und TELESUISSE Mitgliedern weiter verbessert und in der die Kontrollmechanismen und Sanktionsmöglichkeiten klar definiert werden. Für eine starke und qualitativ gute Medienbranche sind verbindliche Regeln und gute Arbeitsbedingungen unerlässlich.