Gesamtarbeitsvertrag SSM / SRG

GAV-Vertrag hier öffnen

Bessere Arbeitsbedingungen für die SRG-Mitarbeitenden

Längerer Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, Anlaufstellen für Mobbing und sexuelle Belästigung, Erhöhung des Einstiegslohnes und die Möglichkeit, am Ende der Laufbahn kürzer zu treten, ohne bei der Pension einzubüssen: das sind die zentralen Errungenschaften die das SSM mit der SRG im neuen Gesamtarbeitsvertag GAV vereinbart hat.

Nach intensiven Verhandlungsrunden liegt nun ein guter GAV vor, der erstmals seit Jahren Verbesserungen bringt. Das SSM hat in einer Konsultation seine Mitglieder befragt, welche mit grosser Mehrheit der Empfehlung der Branchenkonferenz folgten und dem GAV zustimmten. Die SRG hat bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugestimmt. Somit tritt der GAV am 01.01.2022 in Kraft und ist gültig bis 31.12.2025.

Hier sind die wichtigsten Verbesserungen, die der GAV mit sich bringt:

  • Massnahmen gegen Mobbing und sexuelle Belästigung: Ein neues Reglement zum Verhalten am Arbeitsplatz sowie interne Vertrauenspersonen, an die sich Betroffene wenden können.
  • Gleichstellung aller Formen des Zusammenlebens, der sexuellen Orientierung: so erhalten auch gleichgeschlechtliche Paare Urlaub bei der Adoption eines Kindes sowie bei Krankheit des Partners oder der Partnerin.
  • Weniger Bürokratie dank vereinfachter Arbeitszeiterfassung. Diese dient der besseren Kontrolle der Arbeitszeiten bei der SRG, bringt aber keine weitere Flexibilisierung mit sich.
  • Erhöhung der Einstiegslöhne auf 80% des Referenzlohns. Die Löhne aller Mitarbeiter:innen, die unter 80% des Richtlohns liegen, werden auf den 01.01.2022 auf 80% angehoben.
  • Erhöhung des Vaterschafts- und des Mutterschaftsurlaubs um je zwei Kalenderwochen
  • Homeoffice: Neuer Artikel zur Telearbeit im GAV. Telearbeit bleibt freiwillig und Mitarbeitende können ihren Entscheid zur Telearbeit später widerrufen. Für sämtliche Angestellten steht nach wie vor ein Arbeitsplatz am Arbeitsort zur Verfügung.
  • Bogenkarriere: Ab Alter 58 besteht neu die Möglichkeit, das Arbeitspensum um 10% pro Jahr zu reduzieren (max. insgesamt 50% ursprünglichen Pensums) bei gleichbleibenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen für die Pensionskasse.
  • Schiedskommission und Schiedsgericht: Sie sollen bei Konflikten zwischen der SRG und dem SSM über die Anwendung des GAVs mehr Kompetenzen erhalten.

Das SSM ist sehr erfreut, dieses positive Resultat der Verhandlungen präsentieren zu können, das im Interesse aller GAV-Mitarbeitenden der SRG ist. Wir danken insbesondere allen unseren Mitgliedern, die unsere Arbeit unterstützen und dies möglich machen. Ebenso deuten wir diesen verbesserten Gesamtarbeitsvertrag als Zeichen, dass die Sozialpartnerschaft lebt und dass SRG bereit ist, auch in Zeiten, in denen sich die Medienbranche in der Krise befindet, anständige Bedingungen für die Arbeit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Das ist aus Sicht der Mitarbeitenden erfreulich, und trägt zur Qualität der SRG-Produktionen bei. Dies wiederum ist im Interesse der Öffentlichkeit, die die SRG finanziert.

Sozialplan für GAV-Mitarbeitende (PDF)

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