In der Debatte spielten die Indiskretionen während der Corona-Pandemie eine wichtige Rolle. Die Konsequenzen daraus dürfen aber nicht die Medien und ihre Quellen tragen. Wer Amtsgeheimnisverletzungen verhindern will, muss dort ansetzen, wo diese geschehen – und nicht den journalistischen Quellenschutz schwächen.
Der Ständerat nahm die Motion 26.4051 mit 31 zu 10 Stimmen an, obwohl der Bundesrat deren Ablehnung empfohlen hatte. Die Motion geht nun an den Nationalrat. Gleichzeitig überwies er einstimmig das Postulat 26.4052 zum Verhältnis zwischen
Amtsgeheimnisverletzungen, Quellenschutz und dem Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern.
Verlässlicher Quellenschutz ist unverzichtbar
Informantinnen und Informanten müssen darauf vertrauen können, dass ihre Identität geschützt bleibt. Bereits die Unsicherheit darüber kann sie davon abhalten, sich an eine Redaktion zu wenden. Die Folge: Missstände in Behörden, Unternehmen oder anderen Institutionen können unentdeckt bleiben.
Der Quellenschutz ist bereits heute nicht absolut, sondern kennt eng definierte Ausnahmen für besonders schwerwiegende Fälle. Eine weitere Einschränkung ist deshalb weder notwendig noch ausreichend begründet.
Motion verkennt die Realität moderner Redaktionen
Problematisch ist insbesondere die vorgesehene Beschränkung auf Personen, deren Mitwirkung für die Medienfreiheit «unmittelbar erforderlich» ist. Moderne Redaktionen arbeiten arbeitsteilig. Neben Journalistinnen und Journalisten können etwa Chefredaktionen, Rechtsdienste, IT- oder Produktionsmitarbeitende mit vertraulichen Quelleninformationen in Berührung kommen. Werden sie vom Schutz ausgenommen, droht eine Umgehung des Quellenschutzes.
Auch der Beschlagnahmeschutz muss orts- und technologieneutral bleiben. Es darf nicht entscheidend sein, ob vertrauliche Informationen in einer Redaktion, bei einer Quelle, in einer Cloud oder bei einem externen Dienstleister liegen.
Nationalrat ist gefordert
Mit dem Entscheid des Ständerats ist die Einschränkung noch nicht beschlossen. Als Nächstes entscheidet der Nationalrat. Die Medienallianz appelliert an ihn, die Motion abzulehnen und den bestehenden Quellenschutz zu bewahren.
Bei der Umsetzung des Postulats erwartet die Allianz, dass Medienfreiheit, Quellenschutz und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umfassend berücksichtigt werden. Sie wird die weiteren Arbeiten eng begleiten.