Als Schweizer Gewerkschaft der Medienschaffenden in elektronischen Medien haben wir im Mai 2026 zwei ausführliche Stellungnahmen beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingereicht. Damit beziehen wir Position zur Revision des Postgesetzes (Motion 24.3818), sowie zur geplanten Änderung der Postverordnung zur Presseförderung.
Bei der Änderung des Postgesetzes lehnen wir die Öffnung der jährlichen 20-Millionen-Förderung für private Zustelldienste ab: Das bestehende System mit der Schweizerischen Post funktioniert effizient und ohne zusätzliche Bürokratie.
Bei der Postverordnung begrüssen wir hingegen die Einführung einer 25-Millionen-Förderung für die Frühzustellung abonnierter Zeitungen. Jedoch unter der Bedingung, dass Frühzustellorganisationen bei BAKOM und PostCom registriert sein müssen, um faire Arbeitsbedingungen zu garantieren und Lohndumping zu verhindern.
Die vollständige Stellungnahmen des SSM sind hier abrufbar: SSM-Positionen